Justiz | Hauptverhandlung im Oberwalliser Kreisgericht hat begonnen
Ehemaliger Leiter der Zermatter Wasserwerke vor Gericht

Michael Steiner, einer der drei Richter des Kreisgerichts, beim Betreten des Visper Rathaussaals, wo die Hauptverhandlung dieser Tage stattfindet.
Foto: Walliser Bote
Über einen Zeitraum von rund zehn Jahren hat der ehemalige Leiter der Zermatter Wasserwerke, mit Hilfe von drei Komplizen, die Gemeinde um zirka 3,5 Millionen Franken betrogen.
Als Abteilungsleiter der Wasserversorgung war der Beschuldigte visumsberechtigt bis zu einem Betrag von 25 000 Franken. Er hat seine finanziellen Kompetenzen gezielt missbraucht, indem er unter anderem zahlreiche fiktive Rechnungen an die Gemeinde verschickte. Zudem hat er sich fiktive Spesen für sich und seine Mitarbeiter bar auszahlen lassen, das gesamte Geld jedoch selbst eingesteckt.
Der Grossteil des entwendeten Gemeindevermögens ging an den ehemaligen Leiter der Zermatter Wasserwerke und einen Schreiner aus Zermatt. Diesen wirft die Staatsanwaltschaft gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfache Urkundenfälschung vor.
Den beiden anderen Mittätern, ein Maler aus Zermatt sowie der Schwager des Hauptangeklagten, wird Betrug, Mittäterschaft respektive Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfache Urkundenfälschung zur Last gelegt.
An der heutigen Hauptversammlung in Visp standen zunächst die Zeugenbefragungen an. Dabei wurde auch der ehemalige Zermatter Gemeindepräsident und Ressortleiter Christoph Bürgin einvernommen. Auf die Frage hin, wie es möglich war, dass die Täterschaft über so lange Zeit Geld entwenden konnte, ohne dass dies der Gemeinde oder der Revision aufgefallen wäre, meinte dieser: «Das kann ich mir auch nicht erklären.»
Wie ein externes Gutachten, das nach dem Auffliegen des Betrugs von der Gemeinde in Auftrag gegeben wurde, zeigt, wurde gemeindeintern das Vier-Augen-Prinzip arg vernachlässigt; sprich, es wurden viele der fiktiven Rechnungen nur vom Hauptangeklagten selbst visiert.
Die Hauptverhandlung dauert noch mindestens bis morgen Mittwoch. Der Donnerstag wurde als Reservetag eingerechnet. Die mündliche Urteilsverkündung erfolgt am Mittwoch, 10. Mai 2017 um 14.00 Uhr im Rathaussaal der Gemeinde Visp.
Mehr zum Gerichtsfall lesen Sie im «Walliser Boten» vom Mittwoch.
mk
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