Strafmassnahmen | Keine Verwendung bei Personen mit Rückfallgefahr
Elektronische Fussfessel wird im Wallis ab dem 1. Januar eingesetzt

Ab dem 1. Januar 2018 werden im Wallis elektronische Fussfesseln zur Überwachung eingesetzt.
Foto: zvg
Im Rahmen der Ausführung von Strafmassnahmen setzt der Kanton Wallis ab dem 1. Januar 2018 die elektronische Überwachung um. Diese erfolgt mittels einer elektronischen Fussfessel, welche am Knöchel der Person befestigt wird. Nicht verwendet wird sie bei sehr gefährlichen Personen oder Personen mit Rückfallgefahr.
Ab dem 1. Januar 2018 setzt der Kanton Wallis im Rahmen der Ausführung von Strafmassnahmen die elektronische Überwachung gemäss der kantonalen Verordnung vom 27. September 2017 über die elektronische Überwachung um. Diese Massnahme wird per 1. Januar 2018 in der ganzen Schweiz angewendet.
Die Überwachung wird mittels eines Senders in Form einer elektronischen Fussfessel erfolgen, die an den Knöchel der zu überwachenden Person befestigt wird. Sie kann in Fällen von Hausarrest, Rayonverbot, Kontaktverbot, bei Lockerung während des Strafvollzugs sowie als Ersatzmassnahme zur Untersuchungshaft angewendet werden.
Die elektronische Überwachung wird ausschliesslich als Kontrollinstrument der auferlegten Bedingungen verwendet werden und nicht als Sicherheitsinstrument. Personen, die solche Fussfesseln tragen, werden meist schon im Besitz einer Ausgangsbewilligung sein.
Restrektive Verwendung als Ziel
Die elektronische Fussfessel erlaubt die Überwachung der Person am Wohnort mittels eines Radiofrequenzsystems und die Bestimmung des Aufenthaltsortes mithilfe eines satellitengesteuerten Ortungssystems ausserhalb des Wohnortes. Die elektronische Überwachung wird zudem sehr restriktive verwendet werden.
Der Kanton Wallis hat sich für die Technik der Firma Geosatis SA entschieden, einem Schweizer Unternehmen mit Sitz in Le Noirmont im Kanton Jura. Die Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug mit seinem Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen wird die zuständige Behörde für den Vollzug von Strafen und Massnahmen unter elektronischer Überwachung sein.
pd/map
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