Justiz | Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit

Familienvater wegen sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen

Ein Familienvater aus dem Oberwallis hat mehrere sexuelle Übergriffe auf seine Töchter verübt. (Symbolbild)
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Ein Familienvater aus dem Oberwallis hat mehrere sexuelle Übergriffe auf seine Töchter verübt. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 18.10.16 11
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Ein Familienvater aus dem Oberwallis ist wegen sexueller Handlungen mit Kindern und der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten schuldig gesprochen worden. Ihm wird eine bedingte Geldstrafe von 9750 Franken auferlegt.

Der Vater von zwei Töchtern und seine Ehefrau hatten sich vor ein paar Jahren getrennt. Durch die Trennungsvereinbarung wurde ihm dabei ein Besuchsrecht für die gemeinsamen Kinder eingeräumt.

An einem Wochenende in den Herbstferien vor zwei Jahren übernachtete die ältere Tochter bei ihrem Vater und legte sich zu ihm ins Bett, weil es draussen stürmte. Während das Mädchen schlief, fasste er ihr mit der Hand über ihrer Unterhose zwischen die Beine. Als die Tochter dabei erwachte, legte sie die Hand des Vaters weg. Ein weiterer Übergriff trug sich ähnlich zu. Dieses Mal jedoch fasste der Vater seiner Tochter unter die Unterhose.

Auch die jüngere Tochter wurde Opfer eines sexuellen Übergriffs. Dieser ereignete sich noch zu der Zeit, als das Ehepaar zusammenlebte und sich das Mädchen zwischen seinen Eltern im Ehebett schlafen gelegt hatte. Auch hier fasste ihr der Vater unter der Unterhose zwischen die Beine. Die jüngere Tochter konnte sich aus der Situation befreien, indem sie ihren Körper zur Seite wegdrehte.

Weiter wurde dem Vater angelastet, dass er der Zahlung von Unterhaltsbeiträgen, zu denen er laut Trennungsvereinbarung verpflichtet war, eine Zeit lang nicht nachkam, obwohl er finanziell dazu in der Lage war.

Von der Staatsanwaltschaft Oberwallis wird er nun der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 9750 Franken bestraft. Der Vollzug dieser wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Zudem wird ihm eine Busse von 500 Franken auferlegt. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 800 Franken trägt er ebenfalls. map

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18. Oktober 2016, 07:00
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Kommentare

  • Serkan - vor 9 Jahre ↑13↓14

    Es kennt hier eigentlich keiner Details zum Fall, aber natürlich hindert das nicht daran, wieder mit Schlagworten wie "Kuscheljustiz" um sich zu werfen und krude Vergleiche zum Strassenverkehr zu ziehen.

    Wann genau hat das eigentlich angefangen, dass jeder das Gefühl entwickelt hat, es besser zu wissen als ein ausgebildeter Richter oder ein Bundesrat? Ich masse mir jedenfalls auch nicht an, die Arbeit eines Strassenbauers, Schreiners oder Volkswirten zu bewerten, weil ich weiss, dass ich davon schlicht keine Ahnung habe.

    antworten

    • Serkan - vor 9 Jahre ↑6↓8

      Ein Richter, der mehrere Jahre tätig ist, und den Fall nicht nur gestützt auf einen 1815-Artikel bewertet, kann den Einzelfall einfach korrekter beurteilen als ein Laienrichter, der sich hier über die Kuscheljustiz beschwert. Das StGB ist aus 1942 und bildet die Grundlage des Strafrechtes - da ist es einfach irre, wenn nun "plötzlich" überall von Kuscheljustiz gesprochen wird.

      Aber schön für euch, wenn ihr Bundesrat, sämtlichen Politikern und Richtern überlegen seid. So schlau bin ich leider nicht, sorry.

    • Abfall - vor 9 Jahre ↑14↓3

      Weisst Du mein lieber Serkan...
      Du liegst genau richtig, wenn Du schreibst "weil ich weiss, dass ich davon schlicht keine Ahnung habe", genau so wenig Ahnung, wie Richter und Staatsanwalt. Als Betroffener, der dies am eigenen Leib erfahren hat, kann ich Dir ein bisschen Ahnung verschaffen. Wer solches tut, zerstört Leben, ein kaltblütiger Mörder drückt ab und es ist vorbei, doch ein Pädophiler lässt sein Opfer in den meisten Fällen am Leben und quält es sein Leben lang. Es stimmt nicht, dass die Zeit alle Wunden heilt. Es gibt Wunden an denen man zugrunde geht, ganz langsam, Scheibe für Scheibe. Irgendwann wird das Opfer vielleich 80 oder 90 oder älter und es blickt auf ein zerstörtes, kaputt getretenes Leben zurück und da ist nur Leere, sonst nichts. So sieht es aus... von wegen "keine Ahnung" und "ausgebildete Richter" das lernt Dich nur das Leben selbst und keine Ausbildung!

    • Rage - vor 9 Jahre ↑20↓1

      @Serkan
      Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass der Betroffene (rechtskräftig) der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten verurteilt wurde. Im Übrigen stehen überdeutliche, abstossende Details zu den genauen Taten des Beschuldigten. Was bitte müssten wir sonst noch wissen?! Gibt es deiner offenbar erleuchtenden Ansicht nach irgend etwas, das das Verhalten des Beschuldigten hier in irgend einer Weise entschuldigen könnte?

      Die (mehrfach begangene!) sexualle Handlung mit Kindern ist ein mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedrohtes Verbrechen (Art. 187 StGB). Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) ein mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedrohtes Vergehen. Findest du es angesichts dessen tatsächlich nachvollziehbar, dass der Beschuldigte mit einer läppischen Busse von 500.- und den Gerichtskosten von 800.- davon kommt? Die bedingte Geldstrafe wird er nie bezahlen müssen, wenn er sich bloss zwei Jahre korrekt verhält... Ich persönlich finde das krank und darf auch dazu stehen, ohne Richter sein zu müssen!

    • Duscholux - vor 9 Jahre ↑13↓1

      Richtig, wir haben alle keine Ahnung. Die Politiker und Richter werden das schon richtig machen. Augen, Ohren und Mund zu. Papa Staat weiss was gut für uns ist.

  • Soleil - vor 9 Jahre ↑29↓1

    Möchte wissen wie das Urteil ausfallen würde käme ein solcher Fall in der Familie des Richters vor.Habe das Gefühl unsere Justiz wird länger wie mehr zu einer Kuscheljustiz und die Schuldigen werden mit Samtschuhen angefasst.

    antworten

    • Duscholux - vor 9 Jahre ↑18↓0

      Ich bin mir nicht sicher ob wir mehr zur "Kuscheljustiz" werden, oder ob wir einfach verdammte Hinterwäldler sind im Wallis.

      Sexueller Missbrauch nicht stark zu bestrafen klingt mir mehr nach der """""guten""""" alten Zeit als man solche Fälle noch "selbst innerhalb der Familie" geregelt hat.

  • Maria - vor 9 Jahre ↑24↓2

    Wir den Töchtern geholfen?

    antworten

  • Duscholux - vor 9 Jahre ↑39↓1

    Vergleicht man die 500.- Busse mit den bussen im Strassenverkehr muss man doch verzweifeln! Versuchte Sexuelle Handlungen mit den eigenen Kindern! 500.- Busse! Was kann es denn schlimmeres geben als seine eigenen Kinder zu Missbrauchen???

    Ich hatte mal ein administratives Problem mit meinem Führerausweis auf Probe und hatte die 10 Fache Busse zu bezahlen.

    antworten

  • burki - vor 9 Jahre ↑42↓0

    Fahre ich ausserorts 31km/h zu schnell und werde dabei geblitzt, kostet mich dieser Spass mehrere tausend Franken inkl. Permientzug. Im Schriftverkehr mit der Behördenmaschinerie und vor dem Richter, wird man wie ein Verbrecher behandelt ohne jemandem körperlichen oder psychischen Schaden zugefügt zu haben. Läuft da etwas falsch im Lande?

    antworten

  • Rage - vor 9 Jahre ↑69↓2

    Eine bedingte Geldstrafe und 500.- Busse...?! In was für einen kranken Welt leben wir eigentlich? Elende Kuscheljustiz, ich könnte kotzen!

    antworten

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