Finanzausgleich | Der Kanton ist zufrieden
Neues System ist stabil und effizient

Pierre-Andre Charbonnet, Maurice Tornay, Stpehane Pont und Christian Melly (v.l.n.r.) an der Pressekonferenz des NFA.
Foto: Walliser Bote
Vier Jahre nach der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurden, wie in den gesetzlichen Grundlagen festgehalten, zwei Evaluationsberichte erstellt. Im ersten Bericht wird aufgezeigt, dass die Umsetzung der NFA II zu keinem wesentlichen Ungleichgewicht zwischen dem Kanton und den Gemeinden geführt hat. Der zweite Bericht kommt zum Schluss, dass das interkommunale Finanzausgleichssystem effizient und stabil ist.
Nach der 2008 in Kraft getretenen Reform der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beschloss der Staatsrat mit dem Projekt NFA II grundlegende Reformen einzuführen. Im September 2011 verabschiedete der Grosse Rat die Vorlage.
Gemäss den entsprechenden Gesetzesbestimmungen müssen nach vier Jahren zwei Evaluationsberichte vorgelegt werden. Um die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu wahren, hat der Staatsrat eine Ad-hoc-Projektorganisation eingerichtet, die auch einen Ausschuss aus Vertretern des Kanton und der Gemeinden umfasste.
Bericht des interkommunalen Finanzausgleichs
Beim Inkrafttreten des neuen Systems im Jahr 2012 belief sich der Nettobetrag des interkommunalen Ausgleichsfonds auf 53.7 Millionen Franken (durch den Kanton mit 32.4 Millionen und durch die Gemeinden mit 21.3 Millionen geäufnet). Im Jahr 2015 betrug dieser 61.7 Millionen (37.2 Millionen zulasten des Kantons und 24.5 Millionen zulasten der Gemeinden), was im ersten Anwendungszeitraum des neuen Ausgleichssystems einer Zunahme von 15 Prozententspricht.
Die Evaluation beurteilt das neue Finanzausgleichssystem als effizient und stabil. Diese Feststellung leitet sich hauptsächlich aus den nachstehenden Schlussfolgerungen ab. Die 2011 vom Gesetzgeber festgelegten Ziele wurden sowohl für den Ressourcen- als auch für den Lastenausgleich erreicht, teilt der Kanton in einem Communiqué mit. Das minimale Ressourcenziel, welches von den ressourcenschwachen Gemeinden erreicht wurde, wird als zufriedenstellend bewertet, zumal in den vier betrachteten Jahren Werte zwischen 84 und 85 Prozent erreicht wurden (gegenüber einem kantonalen Durchschnitt von 100 Prozent). Das neue System hatte keine negativen Folgen auf die Besteuerung durch die Gemeinden. Es konnten den Gemeinden sogar höhere frei verfügbare Mittel zugewiesen werden als mit dem alten System.
Auch konnten die verschiedenen Unterschiede bezüglich des Steuerpotentials, der Typologie, der soziodemografischen oder der geotopografischen Situation vermindert werden. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass der Finanzausgleich keine Bremse mehr für Gemeindefusionen darstellt. Das System könne daher in seiner aktuellen Form für den Zeitraum 2016-2019 weitergeführt werden.
Bericht über die Umsetzung des Projekts NFA II
Im zweiten Bericht wurde eine Analyse über den Verwirklichungsgrad der Zielsetzungen der NFA II und der Auswirkungen dieses Projekts auf die finanzielle Lage des Kantons und der Gemeinden in ihrer Gesamtheit vorgenommen. Die durchgeführte Analyse lässt den Schluss zu, dass weder die Kantons- noch die Gemeindefinanzen nach der Umsetzung der Bestimmungen der NFA II eine offensichtliche Verschlechterung erfahren haben.
pd/noa
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