Naters | Rechtskräftig verurteilt
Freiheits- und Geldstrafen für Wilderer am Natischerberg

121 Trophäen beschlagnahmte die Walliser Kantonspolizei bei den Wilderern.
Foto: zvg
Vor zwei Jahren klärte die Kantonspolizei Wallis im Oberwallis einen umfangreichen bandenmässigen Wildfrevel auf - die Wilderer sind nun rechtskräftig verurteilt worden.
Im April 2011 eröffnete die Kantonspolizei Wallis im Oberwallis Ermittlungen wegen Wildfrevel. Bei Hausdurchsuchungen im März 2013 wurden dabei insgesamt 91 Waffen und 121 Trophäen (Hirsch-, Reh-, Stein- und Gemswild) beschlagnahmt. Darunter befanden sich abgeänderte Jagdgewehre, vollautomatische Waffen und verbotenes Waffenzubehör.
Bei den insgesamt 13 involvierten Männern handelte es sich um Oberwalliser im Alter zwischen 21 und 66 Jahren. Vier Personen waren während den Untersuchungen vorläufig inhaftiert. Einige der Verfahren konnten im vergangenen Jahr mit Strafbefehl erledigt werden. Den Abschluss in diesem Fall bildet nun das Urteil vom 4. und 29. Mai 2015 des Bezirksgerichts Brig, welches in zwei Urteilen drei Personen aus Naters der mehrfachen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung, gegen das Tierschutzgesetz und die Waffengesetzgebung schuldig gesprochen hat. In weiteren Verfahren wurden in diesem Zusammenhang zwei weitere Beschuldigte wegen Verletzung der Waffengesetzgebung verurteilt, Strafbefehle wegen Verletzung der Waffengesetzgebung wurden zudem an vier weitere Beschuldigte erlassen.
Ein Beschuldigter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 110 Franken aufgebrummt. Sein Jagdpatent ist er für zwei Jahre los. Die zweite involvierte Person wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 900 Franken verurteilt und muss zudem die Verfahrenskosten von 2200 Franken tragen. Die dritte Person erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 95 Franken und eine Busse von 750 Franken sowie Verfahrenskosten von 1100 Franken.
Alle drei Beschuldigten müssen dem Kanton Schadenersatz in der Höhe von rund 6000 Franken leisten. Die Urteile sind rechtskräftig.
rul
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Kommentare
jäger - ↑34↓4
lächerlich, 2 jahre patententzug! solche personen sollen nie mehr die möglichkeit haben, jagen zu gehen!!!!!
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Tee - ↑4↓6
was lächerlich ? Schau mal die Geldstrafe von über 30`000 Franken an !!
petschi - ↑45↓9
Wieso bedingte Strafen??? Diese Justiz ist lächerlich!
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Sam - ↑22↓3
@Albrecht Marco, es ist eine Frechheit gegenüber der Jägerschaft, welche die Ausbildung bezahlt haben, das Patent lösen und sich an Vorschriften halten.
P.s. Mein Führerausweis Entzug vor ein paar Jahren hat mehr gekostet... Besser Wildern als besoffen fahren, rentiert mehr.
Albrecht Marco - ↑14↓26
petschi, also ich kenne Fälle wo Kinderschändung und Kindesmisshandlungen nicht geahndet wurden sind. D.h. diese Schänder sekeln ohne Repression frei umher und werden noch unter umständen staatlich versorgt.
Bei diesen Wilderer gibt es sicher auch Fräfler darunter welche einfach nicht das Industrie Hormon Biotika Fleisch gerne haben.
Also ich esse lieber Fleisch (Leichen) welches unerwartet geschossen wird als Zeugs welches irgend wo qualvoll hinter Gitter auf den Tod wartet.
Was meinen Sie jeder 20 Jahre Knast oder wie
Hans - ↑57↓9
Wilder lohnt sich...die Strafen sind ja ein Witz.
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Sam - ↑16↓2
@Seppi, bitte richtig lesen... Es muss von keinem annähernd dieser Betrag bezahlt werden... Bei Zuwiderhandlung...
Seppi - ↑13↓17
Rechne das Ganze mal zusammen..."PimalDaumen" ca. 70'000.- im Gesamten... ne schöne Summe... mir zumindest würde so was weh tun...