Naters | Rechtskräftig verurteilt

Freiheits- und Geldstrafen für Wilderer am Natischerberg

121 Trophäen beschlagnahmte die Walliser Kantonspolizei bei den Wilderern.
1/1

121 Trophäen beschlagnahmte die Walliser Kantonspolizei bei den Wilderern.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 07.10.15 8
Artikel teilen

Vor zwei Jahren klärte die Kantonspolizei Wallis im Oberwallis einen umfangreichen bandenmässigen Wildfrevel auf - die Wilderer sind nun rechtskräftig verurteilt worden.

Artikel zum Thema

  • «Einige Verfahren mit Strafbefehl erledigt»

Im April 2011 eröffnete die Kantonspolizei Wallis im Oberwallis Ermittlungen wegen Wildfrevel. Bei Hausdurchsuchungen im März 2013 wurden dabei insgesamt 91 Waffen und 121 Trophäen (Hirsch-, Reh-, Stein- und Gemswild) beschlagnahmt. Darunter befanden sich abgeänderte Jagdgewehre, vollautomatische Waffen und verbotenes Waffenzubehör.

Bei den insgesamt 13 involvierten Männern handelte es sich um Oberwalliser im Alter zwischen 21 und 66 Jahren. Vier Personen waren während den Untersuchungen vorläufig inhaftiert. Einige der Verfahren konnten im vergangenen Jahr mit Strafbefehl erledigt werden. Den Abschluss in diesem Fall bildet nun das Urteil vom 4. und 29. Mai 2015 des Bezirksgerichts Brig, welches in zwei Urteilen drei Personen aus Naters der mehrfachen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung, gegen das Tierschutzgesetz und die Waffengesetzgebung schuldig gesprochen hat. In weiteren Verfahren wurden in diesem Zusammenhang zwei weitere Beschuldigte wegen Verletzung der Waffengesetzgebung verurteilt, Strafbefehle wegen Verletzung der Waffengesetzgebung wurden zudem an vier weitere Beschuldigte erlassen.

Ein Beschuldigter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 110 Franken aufgebrummt. Sein Jagdpatent ist er für zwei Jahre los. Die zweite involvierte Person wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Busse von 900 Franken verurteilt und muss zudem die Verfahrenskosten von 2200 Franken tragen. Die dritte Person erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 95 Franken und eine Busse von 750 Franken sowie Verfahrenskosten von 1100 Franken.

Alle drei Beschuldigten müssen dem Kanton Schadenersatz in der Höhe von rund 6000 Franken leisten. Die Urteile sind rechtskräftig.

rul
07. Oktober 2015, 10:58
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • jäger - vor 10 Jahre ↑34↓4

    lächerlich, 2 jahre patententzug! solche personen sollen nie mehr die möglichkeit haben, jagen zu gehen!!!!!

    antworten

    • Tee - vor 10 Jahre ↑4↓6

      was lächerlich ? Schau mal die Geldstrafe von über 30`000 Franken an !!

  • petschi - vor 10 Jahre ↑45↓9

    Wieso bedingte Strafen??? Diese Justiz ist lächerlich!

    antworten

    • Sam - vor 10 Jahre ↑22↓3

      @Albrecht Marco, es ist eine Frechheit gegenüber der Jägerschaft, welche die Ausbildung bezahlt haben, das Patent lösen und sich an Vorschriften halten.
      P.s. Mein Führerausweis Entzug vor ein paar Jahren hat mehr gekostet... Besser Wildern als besoffen fahren, rentiert mehr.

    • Albrecht Marco - vor 10 Jahre ↑14↓26

      petschi, also ich kenne Fälle wo Kinderschändung und Kindesmisshandlungen nicht geahndet wurden sind. D.h. diese Schänder sekeln ohne Repression frei umher und werden noch unter umständen staatlich versorgt.
      Bei diesen Wilderer gibt es sicher auch Fräfler darunter welche einfach nicht das Industrie Hormon Biotika Fleisch gerne haben.
      Also ich esse lieber Fleisch (Leichen) welches unerwartet geschossen wird als Zeugs welches irgend wo qualvoll hinter Gitter auf den Tod wartet.
      Was meinen Sie jeder 20 Jahre Knast oder wie

  • Hans - vor 10 Jahre ↑57↓9

    Wilder lohnt sich...die Strafen sind ja ein Witz.

    antworten

    • Sam - vor 10 Jahre ↑16↓2

      @Seppi, bitte richtig lesen... Es muss von keinem annähernd dieser Betrag bezahlt werden... Bei Zuwiderhandlung...

    • Seppi - vor 10 Jahre ↑13↓17

      Rechne das Ganze mal zusammen..."PimalDaumen" ca. 70'000.- im Gesamten... ne schöne Summe... mir zumindest würde so was weh tun...

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  3. Staubtrockene erste Aprilhälfte
  4. Zermatter Murmeltierplage: Fast 200 Tiere geschossen
  5. Giftige Schlangen im hinteren Binntal
  6. Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Mateo Ewald SteinerValea ImfeldTena Matijevic
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Freiheits- und Geldstrafen für Wilderer am Natischerberg | 1815.ch
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Freiheits- und Geldstrafen für Wilderer am Natischerberg

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich