Krankheit | Wenn Angestellte trotz Krankheit arbeiten, kann dies zu Mehrkosten für das Unternehmen führen

Krank im Bett oder Virenschleuder im Büro?

Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist.
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Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 16.01.20 0
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Die Grippewelle hat das Wallis dieses Jahr spät erreicht - doch nun ist sie da. Eine Folge: Immer mehr Leute fehlen krankheitsbedingt bei der Arbeit.

Husten, Fieber, Kopfschmerzen. Grund genug zu Hause im Bett zu bleiben oder soll man sich trotz Krankheitssymptomen zur Arbeit "quälen"? Wie mehrere Studien aufzeigen, erscheint mindestens die Hälfte der Schweizer Angestellten einmal pro Jahr krank zur Arbeit. Personalmangel oder der Druck von Vorgesetzten sind nur zwei Gründe. Laut Ärzten ist dies aber problematisch. Einerseits könnten die Betroffenen ihre Kollegen anstecken, andererseits könnten sie so ihrer eigenen Gesundheit Schaden zufügen. Auch die Teilnehmenden einer entsprechenden rro-Umfrage sind sich nicht einig. Soll man im Krankheitsfall lieber zu Hause im Bett bleiben oder trotzdem zur Arbeit gehen? Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden gibt an, trotz Krankheitssymptomen der Arbeit nicht fern zu bleiben. Doch muss das sein?

Dario Plaschy, Regionalsekretär der christlichen Gewerkschaft, weiss von Arbeitnehmenden, die Angst haben, ihre Anstellung aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten zu verlieren oder Probleme zu machen. "Oftmals wird gearbeitet - trotz Krankheitssymptomen", so Plaschy. Je nach Branche sehe die Situation aber ein wenig anders aus. "Nehmen wir das Gastgewerbe als Beispiel. In diesem Segment - gerade während der Hauptsaison - haben viele Arbeitnehmenden das Gefühl, sie dürften nicht fehlen." Die Arbeitgebenden würden teilweise bereits nach einem Fehltag nachfragen und die Angestellten auf die Wiederaufnahme der Arbeit ansprechen. Für Plaschy steht fest: "In Branchen, in welchen ein Gesamtarbeitsvertrag besteht - und auch vom Arbeitsgesetz her - ist der Arbeitgebende in der Pflicht, die Gesundheit des Arbeitnehmenden zu respektieren." Ferner müssten Arbeitgebende, wenn sie wüssten, dass ein Arbeitnehmender krank sei, diesen heimschicken oder falls dieser bereits zu Hause sei, ihm die Zeit für den Heilungsprozess einräumen. Wenn Angestellte trotz Krankheit arbeiten, kann dies mittelfristig zu Mehrkosten für das Unternehmen führen. Nicht zuletzt dann, wenn weitere Mitarbeitende angesteckt werden. "Je nach Berufsgattung kann sich - sollte ein Mitarbeitender, welcher krank ist, trotzdem weiterarbeiten - gar das Unfallrisiko erhöhen."

Aus juristischer Sicht ist die Situation klar. Arbeitnehmende, die trotz Krankheit arbeiten, verletzen ihre Treuepflicht. Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmende, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist. Auch wenn die Arbeit den Heilungsprozess verlangsamt, beziehungsweise die Krankheit gar verschlimmert, müssen sie zu Hause bleiben. Im Zweifelsfall entscheidet der Arzt. Angestellte müssten ihren Arbeitgebenden informieren, dass sie krank sind. Im Schweizerischen Obligationenrecht steht zudem geschrieben: Wird der Arbeitnehmende aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so hat ihm der Arbeitgebende für eine beschränkte Zeit den darauf entfallenden Lohn zu entrichten.

ip
16. Januar 2020, 17:00
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Schweizer: Trotz Grippe zur Arbeit

Immer mehr Leute fehlen krankheitsbedingt bei der Arbeit. Die Grippewelle hat die Schweiz dieses Jahr spät erreicht - doch nun ist sie da. Aus Angst vor dem Chef schleppen sich einige Angestellte allerdings trotz Krankheitssymptomen ins Büro.

Gerade bei Personalmangel oder wenn sie das Gefühl haben, dass die Mitarbeiter nur leicht krank seien, machen viele Vorgesetzte Druck. Die Konsequenz: Wie mehrere Studien aufzeigen erscheint mindestens die Hälfte der Schweizer Angestellten einmal pro Jahr krank zur Arbeit.

Laut Ärzten ist dies problematisch. Einerseits könnten die Betroffenen dort ihre Kolleginnen und Kollegen anstecken, andererseits könnten sie so ihrer eigenen Gesundheit Schaden zufügen.

Bei den Gewerkschaften ist die Problematik bekannt. Es gebe die Tendenz, dass sich Angestellte vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlten, unter allen Umständen zur Arbeit zu erscheinen, sagt Leena Schmitter, Sprecherin der Gewerkschaft Unia.

Verletzung der Treuepflicht

Dabei ist die Situation aus juristischer Sicht eigentlich klar. "Arbeitnehmer, die trotz Krankheit arbeiten, verletzen ihre Treuepflicht", sagt Rechtsanwalt Martin Steiger zur Nachrichtenagentur AWP. Angestellte müssten ihre Arbeitgeber informieren, dass sie krank seien.

Rechtlich gesehen dürften Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, dann nicht arbeiten, wenn ihre Krankheit ansteckend ist. Auch wenn die Arbeit den Heilungsprozess verlangsamt, beziehungsweise die Krankheit gar verschlimmert, müssen sie zu Hause bleiben.

Eine Arbeitsunfähigkeit würde dabei normalerweise durch ein Arztzeugnis bestätigt. Doch nicht bei jeder Krankheit sei man komplett arbeitsunfähig. "Im Zweifelsfall entscheidet der Arzt", sagt Steiger.

Arbeitgeber in der Pflicht

Auch die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wenn sie wüssten, dass ein Arbeitnehmer krank sei, müssten sie ihn heimschicken, sagt der Anwalt weiter. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer selbst sage, dass er trotz Krankheit arbeite oder wenn er offensichtlich krank sei.

Dabei spiele das richtige Verhalten im Krankheitsfall auch versicherungstechnisch eine Rolle. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sei bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung grundsätzlich geschuldet, erklärt Steiger. Wer krank zur Arbeit gehe, riskiere, dass die Lohnfortzahlung verweigert werde.

Dass trotzdem manchmal Druck auf Angestellte ausgeübt wird, krank zur Arbeit zu erscheinen, dafür hat Unia-Sprecherin Schmitter kein Verständnis. "Der Betrieb sollte für Krankheitsfälle und Ferienabwesenheiten Stellvertretungsregelungen im Voraus regeln", sagt sie.

 

Wenn Angestellte trotz Krankheit arbeiteten, sei das nicht nur für sie problematisch, sondern dies könne mittelfristig auch zu Mehrkosten für das Unternehmen führen, vor allem wenn die Betroffenen dadurch am Schluss noch länger ausfielen, sagt Schmitter weiter.

Kranke nach Hause schicken

Das sieht man allerdings auch von Seiten der Arbeitgeber so. "Gemäss Studien entstehen rund zwei Drittel der durch Krankheit verursachten Kosten nicht durch Absenzen, sondern durch das Weiterarbeiten trotz Krankheit", erklärt Fredy Greuter vom Arbeitgeberverband.

"Weil kränkelnde Mitarbeiter nicht die volle Leistung bringen, kommt es zu einem Produktivitätsverlust", betont er. Wenn ein Arbeitnehmer trotz offensichtlicher Arbeitsunfähigkeit am Arbeitsplatz erscheine, müsse der Vorgesetzte den Kranken daher unbedingt nach Hause schicken.

Auch eine Erledigung der Aufgaben im Home Office komme grundsätzlich nicht in Frage. "Eine Verzögerung der Genesung als Folge von Home Office gilt es zu vermeiden", sagt Greuter.

"Auch Home Office ist Arbeit"

Dezidiert gegen Heimarbeit bei Krankheit äussert sich auch die Gewerkschaft. "Home Office ist Arbeit. Deshalb ist Home Office, wenn man selber krank ist oder kranke Kinder betreuen muss, die falsche Lösung", erklärt Unia-Sprecherin Schmitter. Auch für die Betreuung kranker Familienmitglieder bestehe ein Anspruch auf eine Arbeitsbefreiung von bis zu drei Tagen pro Krankheitsfall.

Influenzaviren zirkulieren vor allem in der kalten Jahreszeit und verursachen praktisch jeden Winter eine Grippewelle. Die Intensität und der Schweregrad der Grippewelle sind allerdings von Jahr zu Jahr unterschiedlich.

Vor allem Risikogruppen betroffen

In der Schweiz führt die Grippe laut BAG jedes Jahr zu 112'000 bis 275'000 Arztkonsultationen (gemäss Überwachungssystem Sentinella). Aufgrund von Krankheitskomplikationen kommt es ausserdem zu mehreren tausend Hospitalisationen und zu mehreren hundert Todesfällen.

Davon betroffen sind vorwiegend Menschen mit einem erhöhten Risiko für Grippekomplikationen, etwa Schwangere, Frühgeborene, ältere Menschen und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. sda

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