Justiz | Restaurantführerin nahm die Waffe schlussendlich an sich

Oberwalliser Hilfswildhüter marschiert mit James-Bond-Waffe in Dorfbeiz

Konfisziert. Beim Oberwalliser Hilfswildhüter wurde ein veritables Arsenal an Waffen und Waffenzubehör beschlagnahmt (Symbolbild).
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Konfisziert. Beim Oberwalliser Hilfswildhüter wurde ein veritables Arsenal an Waffen und Waffenzubehör beschlagnahmt (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 24.12.15 8
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Ein Hilfswildhüter aus dem Oberwallis ist kürzlich zu einer hohen Geldstrafe wegen Verstösse gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Ob er in seinem Job noch tragbar ist, bleibt vorerst offen.

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Die Sache ins Rollen brachte ein filmreifer Auftritt des Hilfswildhüters in einem Dorfrestaurant einer Oberwalliser Talgemeinde in der Vorweihnachtszeit 2014. In stark alkoholisiertem Zustand betrat dieser spätabends die Dorfbeiz. Im Holster trug er eine halbautomatische Pistole Walther PKK 7.65 bei sich, ungeladen und ohne Magazin, wie sich später herausstellte. Zur weltweiten Bekanntheit des Modells trug unter anderem seine Verwendung als Standardausrüstung des fiktiven britischen Geheimagenten James Bond bei. Über eine Waffentragbewilligung verfügte der Oberwalliser jedoch nicht.

Arsenal an Waffen und Zubehör

Im Verlaufe des Abends fiel ihm die Waffe mehrmals auf den Boden. Die Restaurantführerin nahm die Waffe schliesslich an sich. Anderntags deponierte sie diese im Büro der Gemeinde. Der Hilfswildhüter bemerkte den Verlust erst später und meldete diesen nicht sofort bei der Polizei.

Bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei eine Woche später und einer zweiten wenige Monate später, ist beim 51-Jährigen ein veritables Arsenal an Waffen und Zubehör beschlagnahmt worden. Neben der verlorenen Pistole, die er im Jahre 2009 von einem heute 70-jährigen Oberwalliser erworben hatte, sind acht weitere Pistolen, Jagdgewehre und umfangreiche Waffenbestandteile konfisziert worden. Darunter ein verbotenes Jagdgewehr mit Schalldämpfer. Für diesen Jagdgewehr-Typ ist eine kantonale Sonderbewilligung vonnöten, welche nicht vorlag.

Verbotenes Jagdgewehr mit Schalldämpfer

Die Ermittlungen förderten ausserdem zutage, dass der Mann zwischen Mai 2013 und September 2014 vier meldepflichtige Waffen an Personen aus dem Oberwallis verkaufte oder verschenkte. Ohne allerdings die teils unvollständig ausgefüllten Kaufverträge dem kantonalen Waffenbüro zu übermitteln. Bei den Waffen handelte es sich um drei Jagdgewehre und einen Karabiner.

Die verbotene Pistole, mit welcher der Mann im Restaurant für Aufsehen sorgte, sowie das verbotenes Jagdgewehr mit Schalldämpfer wurden eingezogen und vernichtet. Ob und in welcher Form die beschlagnahmten Waffen dem Mann zurückgegeben werden können, ist Gegenstand polizeilicher Abklärungen.

Strafe auch für Pistolenverkäufer

Per Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft Oberwallis den Mann Anfang Dezember 2015 rechtsgültig für Verstösse gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 180 Franken, entsprechend 10'800 Franken. Diese wird aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Überdies muss er eine Busse von 2000 Franken bezahlen.

Eine Geldstrafe setzte es auch für den Verkäufer der Restaurant-Pistole ab. Er verkaufte diese 2009 ohne datierten Kaufvertrag und ohne den hierfür erforderlichen Waffenerwerbsschein. Der Staatsanwalt hat auch ihm eine Geldstrafe von 1500 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 400 Franken aufgebrummt. Überdies haben die beiden Männer die Verfahrenskosten von 700 Franken zu tragen.

Als Hilfswildhüter noch tragbar?

Ob der rechtsgültig verurteilte Mann seinen Job als Hilfswildhüter, immerhin eine vom Präfekten vereidigte Person, unter den gegebenen Umständen weiter ausüben kann, ist derzeit noch offen, wie Peter Scheibler, Chef der Dienstelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, auf Anfrage sagt.

«Der Dienststelle werden Strafbefehle, die waffenrechtliche Fragen betreffen, nicht zugestellt und die Verfahrensakten sind ihr nicht bekannt. In einem derartigen Fall ist deshalb vor allem massgebend, ob die betroffene Person weiterhin Waffen besitzen und damit benutzen darf», so der Walliser Jagdchef. Sofern dieser Entscheid nicht bereits gefällt sei, verlange die Dienststelle über die betroffene Person selber die Einholung einer entsprechenden Bestätigung...

zen
24. Dezember 2015, 09:00
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Kommentare

  • Realist - vor 9 Jahre ↑14↓1

    Schöne Betrage die da als Strafe ausgesetzt werden. Nur muss sich der Kantonsfinanzminister noch zwei Jahre gedulden und wird dann wohl den Posten aus der Buchhaltung streichen müssen. Also das mit den bedingten Strafen habe ich noch nie so recht begriffen, die tun ja nicht wirklich weh.

    antworten

  • Schafhirt - vor 9 Jahre ↑13↓2

    Wo gibt es denn im Oberwallis soviel Hilfswild das gehütet werden muss? Mit soviel Waffen wäre der Mann besser als Hilfsschafhirt eingesetzt worden, davon hat es nämlich zuwenig.

    antworten

  • Simon Jörg - vor 9 Jahre ↑12↓4

    Wir haben eines der liberalsten Waffengesetze weltweit , nebenbei besitzen die Schweizer beinahe am meisten Waffen pro Kopf !! Aber was passiert ? Nichts ! ich bin absolut dafür , dass nichts an unserer Gesetzgebung geändert wird !Im Gegenteil ! Was denkt Ihr ? ein Terrorist schafft sich eine registrierte Waffe an ? eine für Jäger und Sportschützen ? in Lybien wurden Millionen Waffen gestohlen , welche in Frankreich beinahe für jedes Verbrechen genutzt werden und bald auch in der Schweiz. Wieso sollte man rechtschaffende Schweizer Bürger nötigen!!!

    antworten

  • Christian S. - vor 9 Jahre ↑5↓2

    *Walther PPK

    antworten

  • Eidgenosse - vor 9 Jahre ↑28↓17

    mein onkel sagt dass es wichtig ist das man sich selber verteitigen kann. vorallem wenn man zufällig dem wolf begegnet. in amerika darf schliesslich auch jeder eine waffe tragen.

    antworten

    • Gordon - vor 9 Jahre ↑19↓11

      Ich gehe mal davon aus, dass der Kommentar nicht ironisch gemeint ist?

      Ihr Onkel scheint ein recht naives Weltbild zu haben.
      Diese handvoll gut genährten Wölfe, welche sich bei uns herumtreiben, haben weit besseres zu tun, als irgendwelche Menschen anzufallen.
      Und dann bringen Sie tatsächlich noch das Amerikanische Waffengesetz als Beispiel?
      Genau dieses Gesetz, welches den Amis nun so viele Probleme bereitet?
      Sie scheinen mir ein ganz schlauer Fuchs zu sein.

    • Peter - vor 9 Jahre ↑5↓11

      In Zukunft wird die Gefahr ganz wo anders auf dich warten, mein Freund. Und wenn überraschenderweise eine Bombe unter deinem Allerwertesten hoch geht, bin ich ja mal gespannt was du mit deine Waffe machst. Das wirst du dann nicht mal mehr mitbekommen. Und der Wolf wird dann in der Zwischenzeit schön gemütlich weiter seinen Streifzügen nachgehen.

  • Stefi - vor 9 Jahre ↑23↓12

    Natürlich wird er dort weiter beschäftigt... Alles andere wäre ja eine Überraschung. Ironie Ende.

    antworten

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