Trotz steigender Prämien
Kanton Wallis spart bei Prämienverbilligung
Versicherungskarten von verschiedenen Krankenkassen
Foto: Keystone
Aufgrund von Budgetkürzungen hat der Walliser Staatsrat für 2014 den Betrag für die individuelle Prämienverbilligung um 12,2 Millionen Franken gekürzt. Rund 6000 Begünstigte werden so vom Anrecht auf Prämienverbilligung ausgeschlossen.
Das Anrecht von Versicherten mit bescheidenem Einkommen sowie von Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsempfängern auf IPV werde jedoch beibehalten, um deren beschränkte finanzielle Situation nicht noch weiter zu belasten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Es ist das erste Mal seit Einführung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Jahr 1996, das der Betrag für die individuelle Prämienverbilligung gekürzt werden muss, auch wenn die Krankenversicherungsprämien erneut angestiegen sind.
Im Dezember 2013 hat der Staatsrat dem Parlament für die individuelle Prämienverbilligung 2014 ein Budget in Höhe von 190,8 Millionen Franken vorgeschlagen. Das waren 7,2 Millionen Franken weniger als noch im Jahr 2013. Das Parlament hat jedoch noch zusätzliche Sparmassnahmen in der Gesundheit verlangt, weshalb der Staatsrat weitere Sparmassnahmen ergreifen musste.
Das Budget, das für die individuelle Prämienverbilligung angenommen wurde, beträgt für das Jahr 2014 185,3 Millionen Franken (197,5 Millionen im Jahr 2013). Die ergriffenen Sparmassnahmen in der Höhe von 12,2 Millionen Franken werden wie folgt umgesetzt:
1. Keine Anpassung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen, die ein Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung geben, werden im Jahr 2014 trotz Anstieg der Krankenkassenprämien nicht angepasst.
2. Kürzung der Subventionsanteile für die Klassen 6 und 7 um die Hälfte
Die Subventionsanteile von 20 Prozent bzw. 30 Prozent wurden um die Hälfte auf 10 Prozent bzw. 15 Prozent gekürzt. Die Familien dieser Subventionskategorie werden weiterhin eine Prämienverbilligung von 50 Prozent für ihre Kinder und jungen Erwachsenen bis zum 20. Lebensjahr erhalten. Im Prinzip dürften diese auch Unterstützung vom kantonalen Familienfonds im Jahr 2014 bekommen.
3. Degressive Zulage pro Kind
Die Zulage pro Kind, die in linearer Weise der Einkommensgrenze (13‘500 Franken zusätzlich pro Kind) hinzugefügt wurde, wird nach unten korrigiert. Diese Zulage wird auf 13‘500 Franken für das erste Kind, 12‘000 für das zweite, 10‘500 für das dritte und 9‘000 für die folgenden Kinder festgelegt.
4. Ausschluss der Beitragszahlungen in die Säule 3a
Der Abzug der Beitragszahlungen in die Säule 3a wird in der Berechnung des Anrechts auf Prämienverbilligung nicht mehr berücksichtigt.
5. Neue Referenzprämie für junge Erwachsene
Der Subventionsanteil wird nicht mehr anhand der Prämie für Erwachsene berechnet, sondern anhand der Prämie für junge Erwachsene.
Rund 6000 Begünstigte vom Anrecht auf IPV ausgeschlossen
Die ergriffenen Massnahmen schliessen ungefähr 6000 Personen vom Anrecht auf Prämienverbilligung aus. Nicht betroffen sind Personen mit bescheidenem Einkommen sowie Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsempfänger. Im Jahr 2014 werden rund 86‘000 Personen, das entspricht 26 Prozent der Bevölkerung, ein Anrecht auf Prämienverbilligung haben. Bisher lag die Zahl der Begünstigten bei rund 92‘000 Versicherten.
Verfahren für die Gewährung
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein solidarischer Akt, der mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eingeführt wurde. Damit wurde ermöglicht, das Prämiensystem «pro Kopf» ins Gleichgewicht zu bringen, indem eine finanzielle Unterstützung für Personen und Familien mit niedrigem Einkommen eingeführt wurde.
Die Unklarheiten im Budget 2014 haben die Benachrichtigung betreffend das Anrecht auf Prämienverbilligung für etwa 15'000 Personen verzögert. Auch Krankenversicherer, die Begünstigte mit einer Prämienverbilligung von 10 Prozent bis 15 Prozent haben und deren Steuererklärung 2012 offiziell definitiv ist, werden in den nächsten Tagen über ihr Anrecht auf Prämienverbilligung informiert. Versicherte, die denselben Anspruch oder einen höheren Anspruch als 40 % haben, wurden bereits im Dezember des letzten Jahres informiert.









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