Vote électronique | Motion von Christophe Darbellay
Keine Alternative zu E-Voting-Systemen aus der Privatwirtschaft
Systeme für die elektronische Stimmabgabe müssen nicht unbedingt im Eigentum der öffentlichen Hand sein. Entscheidend ist nach Ansicht des Bundesrats, dass diese die volle Kontrolle darüber hat und bei Bedarf eingreifen kann.
Das hält die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Christophe Darbellay fest. Der Walliser CVP-Nationalrat will erreichen, dass an E-Voting-Systemen und an den einzelnen Software-Elementen keine privaten Rechte bestehen. Diese sollen vollständig der öffentlichen Hand gehören. Darbellay verlangt auch, dass die Quellcodes öffentlich gemacht werden.
Es gehe um die Ausübung der politischen Rechte und damit um den Grundstein der Demokratie, schreibt er in der Begründung. Auch für den Bundesrat steht Sicherheit beim E-Voting an erster Stelle. Dafür sei das Eigentum an den Systemen nicht entscheidend, schreibt er.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Materie sei der Beizug von Fachleuten aus der Wissenschaft und der Industrie unerlässlich. Die Kontrolle müsse aber immer bei der öffentlichen Hand bleiben. So liege auch der Entscheid, die Quellencodes offenzulegen, bei den Kantonen.
Derzeit sind in der Schweiz drei Systeme für die elektronische Stimmabgabe im Einsatz. Zwei davon stammen aus der Privatwirtschaft, der Kanton Genf benutzt ein eigenes. Die Entwicklung weiterer Systeme hält der Bundesrat aus wirtschaftlichen Gründen zwar nicht für sinnvoll, doch sieht er keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Das schreibt er in der Antwort auf eine Motion von SP-Ständerat Christian Levrat (FR). Darin legt er auch offen, wie viel Geld der Bund bisher für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe ausgegeben hat.
Seit dem Jahr 2000 investierte der Bund dafür rund 12,7 Millionen Franken. Fast die Hälfte davon floss bis Ende 2005 in die Entwicklung der Systeme der ersten Generation sowie in den Pilotversuch und die Koordination. Danach beteiligte sich der Bund nicht mehr direkt an der Entwicklung von Systemen. Er unterstützte aber die Kantone und finanzierte ein Koordinationsteam, Studien und Beratermandate.
Mitte August hat der Bundesrat entschieden, dass bei den Nationalratswahlen im Oktober erstmals auch Inländerinnen und Inländer elektronisch wählen können. Er bewilligte die Gesuche der Kantone Genf und Neuenburg. Das Gesuch jener neun Kantone, die sich im Consortium Vote électronique zusammengeschlossen hatten, lehnte er jedoch wegen Sicherheitslücken des Systems ab.
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