Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden | Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs

Walliser Kesb sollen professionalisiert werden

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sollen effizienter werden, indem die Anzahl Kesb-Stellen im Wallis reduziert werden.
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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sollen effizienter werden, indem die Anzahl Kesb-Stellen im Wallis reduziert werden.
Foto: Symbolbild Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 29.10.19 2
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Die Kesb im Wallis soll professionalisiert werden, insbesondere durch die Verringerung der Anzahl Kesb. Der Gesetzesvorentwurf geht bis Ende Dezember in die Vernehmlassung.

Infolge des Inkrafttretens des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Kesb vom 1. Januar 2013 und angesichts der zunehmenden Komplexität der Aufgaben, Herausforderungen und der Bedürfnisse der Kesb hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport die Reformarbeiten zu den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Kesb im Wallis fortgesetzt. Deren Ziel ist die Stärkung der Professionalisierung. Insbesondere der Arbeitsablauf der Kesb soll durch die Reduzierung der Anzahl Kesb effizienter werden. Der Gesetzesvorentwurf geht nun in die Vernehmlassung.

Die hauptsächlich vorgeschlagenen Änderungen sind gemäss Mitteilung des Kantons, die Reduzierung der Anzahl Kesb von 23 auf höchstens neun, die Festlegung des Beschäftigungsgrads der Mitglieder der Behörde, die Einführung einer obligatorischen Grundausbildung für private Beistände und Vormunde, die Ernennung eines professionellen Vermögensverwalters im Falle eines beweglichen Vermögens von 500 000 Franken oder mehr, die Bildung von mindestens einer Berufsbeistandschaft pro Kesb, die sich aus Berufsbeiständen zusammensetzt, welche die Kompetenzen aufweisen, die zunehmend komplexen und heiklen Situationen zu behandeln, die Einführung eines internen Kontrollsystems innerhalb der Berufsbeistandschaft, um die finanziellen Risiken für Kanton und Gemeinden zu reduzieren sowie die verstärkte administrative Aufsicht des für die Sicherheit zuständigen Departements, durch den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz, welche eine bessere Kontrolle und eine effizientere Unterstützung ermöglicht und auf die Bedürfnisse der Kesb eingeht.

Die Stellungnahmen werden bis am 31. Dezember erwartet.

wh
29. Oktober 2019, 13:19
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 6 Jahre ↑10↓5

    Aller höchste Zeit. Die ARROGANZ und ihre Unfähigkeit ist schlimm.

    antworten

  • Marcel Sarbach, Susten - vor 6 Jahre ↑8↓3

    Meine Stellungsnahme,abschaffen der KESB wäre das sinnvollste...

    antworten

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