Justiz | Indizien wurden als objektiv ungenügend betrachtet

Mutmasslicher Wolfswilderer freigesprochen

Gewildert. Am 7. März 2016 ist an der Rhone bei Raron der Kadaver des gewilderten Wolfes M63 entdeckt worden.
1/1

Gewildert. Am 7. März 2016 ist an der Rhone bei Raron der Kadaver des gewilderten Wolfes M63 entdeckt worden.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 29.06.18 1
Artikel teilen

Das Bezirksgericht Brig hat mit Urteil vom heutigen Freitag den mutmasslichen Wolfswilderer freigesprochen. Es sprach den Beschuldigten ebenfalls bezüglich mehrerer weiterer Wildfrevelvorwürfe sowie von diversen Vorwürfen gegen die Waffengesetzgebung und vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei.

Anfangs März 2016 ist auf dem Rottenbord in Raron der Kadaver des Wolfs M63 gefunden worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis zunächst eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt eröffnet hatte, dehnte sie im Februar 2017 im Rahmen eines gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahrens die Strafuntersuchung wegen des Verdachts des illegalen Abschusses des Wolfs aus.

Im Dezember 2017 erhob die Staatsanwaltschaft schliesslich Anklage namentlich wegen diverser Verstösse gegen die eidgenössische und kantonale Jagdgesetzgebung und gegen das Waffengesetz.

Mehrfache Widerhandlung gegen das Jagdschutzgesetz

Das Bezirksgericht Brig hat mit Urteil vom heutigen Freitag, 29. Juni, den Beschuldigten nun vom Vorwurf der Wolfswilderei freigesprochen. Das Gericht erachtete die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Indizien aus mehreren Gründen als objektiv ungenügend. Es erwog dabei insbesondere, dass das im Wolfskadaver gefundene Projektil mangels Beweiswerts keinem Gewehr zugeordnet werden konnte sowie dass nicht erstellt war, dass sich der Wolf M63 im fraglichen Zeitraum tatsächlich in jenem Gebiet aufgehalten hatte, wo der Beschuldigte der Fuchspassjagd nachging, und dass nicht erwiesen war, dass im fraglichen Zeitraum ausschliesslich der Beschuldigte im betreffenden Gebiet der Fuchspassjagd nachging.

Das Gericht sprach den Beschuldigten weiter insbesondere von der Anklage unrechtmässiger Abschüsse eines Wildschweins, eines Hirschkalbs sowie eines Hirschspiessers während der Hochjagd 2016, von diversen Verstössen gegen das Waffengesetz und vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei. Demgegenüber sprach das Gericht den Beschuldigten wegen der unberechtigten Ausfuhr eines Militärkarabiners in einen Schengen-Staat und wegen unrechtmässigen Besitzes zweier Schalldämpfer schuldig.

Schuldsprüche wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das kantonale Jagdschutzgesetzes (kJSG) sprach es zudem namentlich wegen des unberechtigten Mitführens einer Waffe im Kaliber .22/.222 auf der Wildschweinjagd, der Verwendung einer Laserlampe, eines Bewegungsmelder und einer Wildtierkamera auf der Hochjagd 2016 sowie wegen Führens einer geladenen Waffe ausserhalb der Jagdhandlung auf der Hochjagd 2016 aus.

Bedingte Geldstrafe

Das Gericht verurteilte den Beschuldigten mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 3000 Franken. Zudem bestrafte es den Beschuldigten mit einer Busse von 1000 Franken. Die beschlagnahmten Schalldämpfer wurden zur Vernichtung eingezogen. Die Verfahrenskosten von insgesamt 9800 Franken wurden mit 9000 Franken dem Kanton Wallis und mit 800 Franken dem Beschuldigten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Parteien können innert zehn Tagen seit Eröffnung des Judikatums ein begründetes Urteil verlangen und/oder beim Bezirksgericht Brig Berufung anmelden.

pd/map
29. Juni 2018, 17:22
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 7 Jahre ↑6↓4

    Viel. TAM-TAM für nichts

    antworten

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Ins Herz des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Novartis wächst in neuer Struktur
  4. So viel verdienen die Trainer im Regionalfussball
  5. Einige Kantone haben bereits ein Feuerverbot erlassen
  6. Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Sofia Agnes SchnydrigNelio KuonenMalea Zeiter
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Mutmasslicher Wolfswilderer freigesprochen | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Mutmasslicher Wolfswilderer freigesprochen

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich