Musikschulen | Verbindliche Beteiligung der Walliser Gemeinden vorgesehen
Neue Regeln für Finanzierung der Musikschulen in Vernehmlassung

Musikunterricht: Die finanzielle Unterstützung durch Gemeinden und Kanton wird neu geregelt (Symbolbild).
Foto: Keystone
2010 akzeptierte der Walliser Staatsrat ein Postulat, das ihn beauftragte die finanzielle Unterstützung der anerkannten Musikschulen langfristig und einheitlich zu regeln. In einem mehrjährigen Reformprozess entstand ein Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Kulturförderung. Dessen Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2016.
Die Umsetzung des Postulats «Für eine bessere musikalische Ausbildung im Wallis» erfolgte in den Jahren 2010 bis 2015 schrittweise und in Zusammenarbeit mit den drei anerkannten Musikschulen (Conservatoire cantonal, Allgemeine Musikschule Oberwallis, Ecole de jazz et musique actuelle). Es wurden dabei ein Referenzrahmen und ein harmonisierter Lehrplan entwickelt.
2013 hielt der Staatsrat fest, dass eine Revision der Rechtsgrundlagen notwendig erscheint, um die Verantwortlichkeiten von Musikschulen, Gemeinden und Staat sowie die Vergabemodalitäten von öffentlichen Subventionen zu klären. Gestützt auf die von einem Expertengremium entwickelten Vorschläge beinhaltet der zur Vernehmlassung vorliegende Vorentwurf auch die PAS 2-Massnahme, die einen neuen Verteilschlüssel für die finanzielle Unterstützung der Musikschulen zwischen Kanton und Gemeinden vorsieht.
Der Gesetzesvorentwurf verfolge also die Ziele, das Unterstützungsmodell für die Musikschulen gerecht, dynamisch und langfristig zu konsolidieren, wie auch den Sparmassnahmen Rechnung zu tragen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Dazu gehöre eine verbindliche Beteiligung der Gemeinden für einen Bereich, für den sie sich bisher auf freiwilliger Basis engagierten. «Unter Berücksichtigung aller PAS 2-Massnahmen, die auch neue Einnahmen für die Gemeinden beinhalten, ist dies legitim und vertretbar.»
pd / pmo
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