Justiz | Ohne Zulassung unterwegs

Oldtimer-Fahrer kassiert Strafbefehl

Über Jahre überliess ein Oberwalliser Garagist einem befreundeten Oldtimer-Besitzer Händlerschilder. Somit konnte dieser eine ordentliche Anmeldung seiner Fahrzeuge umgehen. Jetzt kassierten sowohl der Autohändler als auch der Oldtimer-Besitzer Geldstrafen und Bussen.
1/1

Über Jahre überliess ein Oberwalliser Garagist einem befreundeten Oldtimer-Besitzer Händlerschilder. Somit konnte dieser eine ordentliche Anmeldung seiner Fahrzeuge umgehen. Jetzt kassierten sowohl der Autohändler als auch der Oldtimer-Besitzer Geldstrafen und Bussen.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 28.03.20 1
Artikel teilen

Über Jahre überliess ein Oberwalliser Garagist einem befreundeten Oldtimer-Besitzer Händlerschilder. Somit konnte dieser eine ordentliche Anmeldung seiner Fahrzeuge umgehen. Jetzt kassierten sowohl der Autohändler als auch der Oldtimer-Besitzer Geldstrafen und Bussen.

Um eine ordentliche Inverkehrsetzung seiner Oldtimer zu umgehen, lieh sich ein pensionierter Oberwalliser Händlerschilder bei einem Garagisten aus. So verkehrte der Rentner mit den Oldtimern mit den Händlerkontrollschildern von 2017 bis zum Sommer 2019 regelmässig auf öffentlichen Strassen im Oberwallis.

Damit haben sowohl der Garagist auch als der Oldtimer-Besitzer gegen geltende Gesetze verstossen. Händlerkontrollschilder dürfen nämlich einzig von der berechtigten Garage, von deren Mitarbeitern und/oder im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Garage verwendet werden. Der Missbrauch von Händlerkontrollschildern durch Privatpersonen, welche dadurch die ordentliche Inverkehrsetzung ihrer Fahrzeuge umgehen, ist verboten.

Von Privatperson angezeigt

Eine Anzeige durch eine Privatperson setzte dem illegalem Treiben ein Ende. Nach den polizeilichen Ermittlungen erliess die Staatsanwaltschaft Oberwallis im Februar 2020 letztlich sowohl gegen den Garagisten als auch gegen den Oldtimer-Besitzer einen Strafbefehl.

Der Garagist wurde wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern verurteilt. Er wurde mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 7050 Franken belegt. Zudem muss er eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Der Oldtimer-Besitzer wurde wegen desselben Delikts verurteilt. Seine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe fiel mit 4250 Franken milder aus. Auch er muss eine Busse von 650 Franken bezahlen.

Die beiden Männer haben den Strafbefehl akzeptiert. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

zen
28. März 2020, 17:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • müller Charles-Rene, Sion - vor 5 Jahre ↑15↓40

    hallo super das dass Gesetz so hart gereift. Hoffe doch sehr das es in anderen Fällen die jeden Tag so gehen auch bestraft werden. Denn dies ist nicht der einzige Fall. Es wird seit Jahren diese Art praktiziert. Finde es ein Witz es so zu bestrafen.
    Ist eher ein Exempel statuieren als ein reguläre Busse. Kommt auch auf den Namen an des verurteilten nicht wahr.
    Leibe Redaktion würd mich frühen das der Kommentar offen leserlich ist.

    antworten

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Längste Hängebrücke der Welt eröffnet
  3. Wo Zecken lauern...
  4. Eine Tonne Erdbeeren am Tag
  5. Heimattagung in St. Niklaus
  6. Eine Region – ein News-Portal
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Oldtimer-Fahrer kassiert Strafbefehl | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Oldtimer-Fahrer kassiert Strafbefehl

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich