Landwirtschaft | Zulassungsentzug für Pflanzenschutz-Wirkstoff

«Es gibt Alternativen zum Chlorothalonil»

Pflanzenschutzmittel mit Chlorothalonil sind ab dem 1. Januar 2020 verboten.
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Pflanzenschutzmittel mit Chlorothalonil sind ab dem 1. Januar 2020 verboten.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 12.12.19 0

Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, sind in der Schweiz ab 1. Januar 2020 verboten. Was bedeutet dieser Zulassungsentzug für Landwirte im Oberwallis?

Das Bundesamt für Landwirtschaft entzieht mit sofortiger Wirkung die Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen diese nicht mehr verwendet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.

Thomas Elmiger ist Betriebsleiter des Pfynguts. Das Verbot des Fungizids habe auf seine Arbeit kaum Auswirkungen. «Heute gibt es gute andere Mittel, welche den Wirkstoff Chlorothalonil nicht enthalten.» Gerade beim Anbau von Kartoffeln könne man gut auf alternative Produkte zurückgreifen.

Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.

ip
12. Dezember 2019, 12:30
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Zulassung für Chlorothalonil wird mit sofortiger Wirkung entzogen

Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden.

Das teilte das BLW am Donnerstagmorgen mit. Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot des Fungizids ein.

Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Toxizität gewisser Abbauprodukte vor.

Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.

Somit seien auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. sda

Gesetzesbestimmungen gegen schädliche Pestizide gefordert

Der neu zusammengesetzte Nationalrat will Gesetzesänderungen, um das Gewässer sowie das Trink- und Grundwasser belastende synthetische Pestizide aus dem Verkehr zu ziehen. In alter Besetzung hatte er einen Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative noch abgelehnt.

Der Nationalrat gab am Donnerstag einem Vorstoss aus der SP-Fraktion mit 105 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge, entgegen dem Antrag seiner Umweltkommission. Die Ja-Stimmen kamen von SP, Grünen und GLP sowie aus der FDP- und der Mitte-Fraktion. Mit dem Vorstoss befasst sich nun die Umweltkommission des Ständerates und dann der Ständerat.

Mehrheit will nicht vorgreifen

Die parlamentarische Initiative von Beat Jans (SP/BS) verlangt eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes. Diese soll sicherstellen, dass keine synthetischen Pestizide mehr in Umlauf kommen, deren Wirkstoffe Flüsse und Seen, aber auch das Grundwasser und das Trinkwasser nachweislich belasten.

Eine Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrates hatte das Begehren zur Ablehnung empfohlen. Sie hatte auf den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundes verwiesen und die Agrarpolitik 22+. Pierre-André Page (SVP/FR) erwähnte dabei an die gleichentags per sofort entzogene Zulassung für Chlorothalonil durch den Bund.

Die Mehrheit der Kommission wollte auch den Diskussionen über die Trinkwasser- und die Pestizidverbots-Initiative nicht vorgreifen. Für die Minderheit dagegen war die Tatsache, dass der Nationalrat im Sommer auf indirekte Gegenvorschläge zu den Initiativen verzichtet hatte, ein Grund, dem Vorstoss von Jans zuzustimmen.

Dass verschiedene Wirkstoffe aus synthetischen Pestiziden Organismen in Gewässern nachhaltig schädigten, hätten Messungen gezeigt, begründete Jans seinen Vorstoss. Der Bund solle Handhabe erhalten, solche Pestizide aus dem Verkehr zu ziehen.

Verwässern nicht möglich

Bei Pestiziden könne man nicht auf Zeit setzen oder verwässern, fügte Bastien Girod (ZH) hinzu. Die Pestizide blieben im Wasser. Die Abbauprodukte blieben toxisch und reicherten sich gar noch an. Die Massnahmen des Bundesrates gegen schädliche Pestizide genügten nicht, sagte Girod als Sprecher der Minderheit.

Die Pestizidverbotsinitiative verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Die Trinkwasserinitiative setzt beim Geld an: Nur noch jene Bauern sollen Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.

Schon im Sommer hatte der Nationalrat über indirekte Gegenvorschläge zu den Volksinitiativen diskutiert, und schon damals hatten sich neben Rot-Grün auch Vertreter bürgerlicher Parteien für dieses Vorgehen ausgesprochen. Der Rat sprach sich dann aber mit 111 zu 78 Stimmen dagegen aus. Auch der Bundesrat war gegen Gegenvorschläge. sda

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