Justiz | Ehemaliger Pfleger wird zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Sexueller Übergriff auf eine stark demente Heimbewohnerin

Verwerfliches Vorgehen. Ein Pflegefachmann schändete im Altersheim «englischgruss – leben im Alter» eine demente Bewohnerin.Foto wb
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Verwerfliches Vorgehen. Ein Pflegefachmann schändete im Altersheim «englischgruss – leben im Alter» eine demente Bewohnerin.Foto wb
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch /tr 05.07.18 0
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BRIG-GLIS | Ein ehemaliger Angestellter des Alters- und Pflegeheimes Englischgruss hat sich an einer hilflosen, stark dementen Bewohnerin vergriffen. Das Kantonsgericht hat ihn der Schändung schuldig gesprochen.

Thomas Rieder

Der Pflegefachmann, ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger, plädierte über seinen Pflichtverteidiger bis zuletzt auf einen Freispruch. Das Walliser Kantonsgericht folgte diesem Ansinnen nicht.

Zuerst ein Freispruch

Dies im Gegensatz zur ersten Instanz am Bezirksgericht in Brig. Hier war der Beschuldigte noch freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil legten die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der betroffenen Frau Berufung ein. Die Strafabteilung I unter der Leitung von
Dr. Thierry Schnyder brachte den Fall zu einer Neuverhandlung. Drei Kantonsrichter beschäftigten sich mit dem Dossier. Im März 2018 wurde von der Verfahrensleitung entschieden, den Fall partei- und publikumsöffentlich zu machen. Mit Datum vom 27. Juni 2018 wurde das Urteil nun den Parteien eröffnet. Es umfasst eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ausserdem wurden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von nahezu 50 000 Franken aufgebrummt.

«Die Rechtslage war klar, sobald die Sachlage klar war»

Das Kantonsgericht führte im Berufungsverfahren zusätzliche Beweisaufnahmen durch, namentlich ein Ergänzungsgutachten und eine Zeugen­befragung des Abteilungsleiters Forensische Medizin und Bildgebung der Universität Zürich. Diese vertiefte Abklärung führte fürs Gericht am Ende zu
27 verschiedenen Beweismomenten. In deren Würdigung galt es für die Richter am Ende als erwiesen, dass es zu einer Schändung gekommen war. «Die Rechtslage war klar, sobald die Sachlage klar war», kommentierte der Präsident des dreiköpfigen Richterkollegiums, Thierry Schnyder, das Urteil.

Er verweist damit auf die teils inkonsequenten Äusserungen von Zeugen. Das machte die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen nicht einfacher. Gegen das Urteil kann beim Bundesgericht in Lausanne Berufung eingereicht werden.

Mitarbeiterin brachte den Fall ins Rollen

Aufgerollt worden war die Sache durch eine Zeugin, die ihren Arbeitskollegen quasi in flagranti entdeckte, als sie auf der Suche nach ihm unangemeldet in ein Zimmer trat. Dort sah sie den Pflegefachmann in einer aus ihrer Sicht unzweideutigen Situation. Der Beschuldigte stellte sich dagegen auf den Standpunkt, er habe bei der Bewohnerin die übliche Morgenpflege durchgeführt, wofür er das Zimmer abgeschlossen habe, um die Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Auf der Demenzstation sei das nötig gewesen, um nicht unverhofft ungewollten Besuch von Mitbewohnern zu ­erhalten.

Laut den üblichen Haus-Gepflogenheiten hatten die Pflegenden die Zimmer jedoch nicht abzuschliessen, wenn sie sich mit den Bewohnern auf deren Zimmer befanden.

Opfer verstorben

Die Zeugin meldete den Vorfall gleichentags mehreren Mitgliedern der Heimleitung. Diese hat am Folgetag die Angelegenheit an die Oberwalliser Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft rea­gierte umgehend. Der Verdächtigte wurde noch gleichentags in Untersuchungshaft gesetzt und mehrmals vernommen. Dass es im besagten Fall zu Wiederholungshandlungen gekommen wäre, wird vom Gericht ausgeschlossen. Es hätten sich jedenfalls im Verlaufe des Verfahrens keinerlei Hinweise oder Verdachte in diese Richtung ergeben.

Im Verlaufe der Ermitt­lungen wurde selbstverständlich auch die betroffene Frau polizeilich befragt. Sie konn-
te aufgrund ihres Gesund-­
heits­zustandes keine verlässlichen Äusserungen abgeben. Die Dame ist inzwischen verstorben.

05. Juli 2018, 02:00
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