Raumplanung | Ständeratskommission will Raumplanungsrecht nicht aufweichen
Walliser Standesinitiative fällt durch

Anpassung unwahrscheinlich. Die Initiative wird von der Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt (Symbolbild).
Foto: zvg
Das Stimmvolk hat die Änderung des Raumplanungsgesetzes 2013 gutgeheissen. Der Kanton Wallis will mit den neuen Bestimmungen aber nicht leben. Seine Standesinitiative, die eine Lockerung der Vorschriften verlangt, ist in der Ständeratskommission nun durchgefallen.
Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Freitag lehnte diese die Initiative mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die technischen Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes seien in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden, heisst ein in einer Mitteilung. Zudem sei das kantonale Umsetzungsgesetz von 70 Prozent der Walliser Stimmbevölkerung angenommen worden.
Nach Angaben der Raumplanungskommission will der Kanton Wallis mit der Initiative erreichen, dass der voraussichtliche Bedarf an Bauzonen für 30 und nicht nur für 15 Jahre festgelegt wird. Zudem soll die Bestimmung, wonach überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind, aufgehoben werden. Die Kommission weist darauf hin, dass der Kanton die Möglichkeit habe, Rückzonungen auf ein Minimum zu reduzieren.
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