Steuerhinterziehung | Busse von 7 Millionen Franken
Bundesgericht bestätigt Millionenbusse gegen Weinhändler Giroud

Weinhändler Dominique Giroud wurde am Donnerstag vom Bundesgericht zu einer Millionenbusse verdonnert.
Foto: Keystone
Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud muss wegen Steuerhinterziehung eine Busse von rund 7 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat den Entscheid der kantonalen Vorinstanz weitgehend bestätigt.
Das Verfahren betraf die direkte Bundessteuer sowie die kommunale und kantonale Steuer für die Zeitspanne von 2003 bis 2010. Wie das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil festhält, ist die Angelegenheit für das Jahr 2003 bereits verjährt.
Nur in diesem Punkt hat das Gericht die Beschwerde von Giroud gegen die Busse gutgeheissen. Ansonsten folgt das Bundesgericht der Argumentation der Steuerrekurskommission des Kantons Wallis.
Die Untersuchung hatte ergeben, dass das Ehepaar Giroud in den besagten Steuerperioden rund 10 Millionen Franken an Einkünften nicht angegeben hatte. Die Steuerbehörde verlangte deshalb Nachsteuern in der Höhe von 3,6 Millionen Franken.
Die Behörde auferlegte Giroud zudem eine Busse von 1,2 Millionen Franken. Dagegen legte der Weinhändler bei der Steuerrekurskommission einen Rekurs ein - was sich als Bumerang erwies. Die Kommission erhöhte die Busse auf 7,2 Millionen Franken.
Millionenbusse ist angemessen
Das Bundesgericht hat die Korrektheit dieser Busse nun bestätigt. Allerdings muss wegen der Verjährung für 2003 der Betrag wenig gesenkt werden. Das Gericht hält fest, dass die Busse zu Ungunsten von Giroud geändert werden durfte. Auch gegen die Höhe hat das höchste Schweizer Gericht nichts einzuwenden. Sie sei angemessen.
Das Bundesgericht schreibt, die von der kantonalen Steuerbehörde verhängte Busse von 1,2 Millionen Franken sei zu tief angesetzt worden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Höhe der Busse in leichten Fällen bis auf einen Drittel der geschuldeten Steuer gesenkt werden darf. In schweren Fällen ist eine Busse vom Dreifachen der geschuldeten Steuer zulässig.
"Schwerer Fall"
In diesem Fall geht das Bundesgericht von einem schweren Fall aus. Es gehe um hohe Beträge, und die Hinterziehung habe über eine lange Zeitspanne hinweg stattgefunden. Zudem sei dafür eine komplexe Struktur mit Firmen und Rechnungen geschaffen worden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt verurteilte Giroud im Sommer 2014 mit einem Strafbefehl wegen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
Dieser Strafbefehl stand der Verhängung der aktuellen Busse nicht im Wege, wie das Bundesgericht in seinem aktuellen Entscheid festhält. Giroud hatte gerügt, dass er zweimal für die gleiche Sache bestraft würde, was nicht zulässig sei. Gemäss Bundesgericht wurden jedoch zwei verschiedene Tatbestände geahndet.
Noch hängig ist vor Bundesgericht ein Verfahren gegen Giroud im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.
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