Justiz | Gericht attestiert Sexualstraftäter zu hohes Rückfallrisiko
Der «Unhold von Fiesch» wird verwahrt

Verwahrung. Der 69-jährige Mann wird von der Walliser Justiz immer noch als sehr gefährlich eingestuft.
Foto: Walliser Bote
Der 69-Jährige, der in den 1990er Jahren im Oberwallis mehrere Mädchen vergewaltigte, wird verwahrt. Das Gericht schätzt das Rückfallrisiko als hoch ein.
Das Kantonsgericht Wallis sprach den 69-jährigen U.B. aus dem Bernbiet am 20. September 2012 wegen verschiedenen schweren Sexualdelikten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 8 Monaten. Das Kantonsgericht schob damals den Vollzug der Strafe zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf, nachdem das Kreisgericht Oberwallis als Vorinstanz nebst einer Freiheitsstrafe noch die Verwahrung gegen U.B. angeordnet hat.
Am 4. November 2016 stellte die Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug, vertreten durch das Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen (ASBM), beim Straf- und Massnahmenvollzugsgericht (StMVG) des Kantons Wallis im Rahmen der jährlichen Überprüfung dieser Massnahme einen Antrag um Vornahme einer Neubegutachtung von U.B.
Gestützt auf die verschiedenen Verlaufsberichte der JVA Solothurn, die Evaluationsberichte der kantonalen Vollzugsbehörde (ASBM), die Empfehlung der Kantonalen Kommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit sowie nach Kenntnisnahme des Inhalts sowie den Schlussfolgerungen des Gutachtens der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) Zürich hat das StMVG nach persönlicher Anhörung von U.B. am 10. April 2018 mit Entscheid vom 8. Mai 2018 die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme verfügt.
«Dies insbesondere deshalb, weil sich nach Ansicht des StMVG auch nach mehrjähriger Psychotherapie aufgrund der geringen therapeutischen Erreichbarkeit von U.B. keine legal-prognostischen Verbesserungen eingestellt haben. Eine weitere Fortführung dieser Massnahme wurde vom Gericht als nicht erfolgsversprechend und somit als aussichtslos beurteilt», schreibt das Kantonsgericht in einer Mitteilung.
Als gerichtlichen Folgeentscheid, den es nach der Aufhebung der Massnahme zu treffen galt, hat das StMVG gegen U.B. «ultima ratio die Verwahrung angeordnet, da diesem ein nach wie vor hohes Rückfallrisiko sowie eine unverändert schlechte Kriminalprognose attestiert wird».
Besonders abscheuliche Taten begangen
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar