Unterstützung | Entwurf zu Familienzulage kommt vor den Grossen Rat

Mehr Unterstützung für Familien mit einem kranken Kind

Familienzulage. Staatsrat folgt in seiner Botschaft in groben Zügen den Empfehlungen der eingesetzten Kommission (Symbolbild).
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Familienzulage. Staatsrat folgt in seiner Botschaft in groben Zügen den Empfehlungen der eingesetzten Kommission (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 28.02.18 0

Der Staatsrat hat einen Entwurf für eine Anpassung der Familienzulage an den Grossen Rat überwiesen. Es sind darin zwei Neuerungen vorgesehen.

Im Februar 2017 hat der Grosse Rat die Motion der Linksallianz angenommen, mit der die Schaffung eines Fonds für Arbeitnehmende mit einem Kind mit einer Langzeiterkrankung gefordert wurde. In der Folge hat der Staatsrat im Juni 2017 eine ausserparlamentarische Kommission ernannt. Diese erhielt den Auftrag, die Gewährungskriterien und die Organisationsmodalitäten einer finanziellen Nothilfe für Familien, die mit der Krankheit eines Kindes konfrontiert sind, festzulegen.

Die Kommission behandelte ausserdem ein Postulat der CVP Unterwallis, in dem gefordert wurde, dass auch Personen, die Arbeitslosenentschädigungen beziehen, eine Geburtszulage erhalten können. Die vom ehemaligen Nationalrat Peter Jossen präsidierte und aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen interessierten Kreise zusammengesetzte Kommission hat ihren Bericht am 16. November 2017 eingereicht. Darin wurden Empfehlungen für die Umsetzung dieser parlamentarischen Vorstösse abgegeben.

In seiner Botschaft zum Revisionsentwurf zum Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) an den Grossen Rat übernimmt der Staatsrat nun in groben Zügen die Empfehlungen aus diesem Bericht. Die neuen Leistungen können über den kantonalen Familienfonds finanziert werden. Sie würden ermöglichen, Familien in einer schwierigen finanziellen Lage zu entlasten. Dieses Dossier wird der Grosse Rat anlässlich seiner Maisession behandeln.

pd / pmo
28. Februar 2018, 11:21
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