Coronakrise | Wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung

57 Verzeigungen wegen Verstösse

Seit Inkrafttreten der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung hat die Kantonspolizei bislang 57 Verzeigungen an die Staatsanwaltschaft und ans Jugendgericht weitergeleitet.
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Seit Inkrafttreten der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung hat die Kantonspolizei bislang 57 Verzeigungen an die Staatsanwaltschaft und ans Jugendgericht weitergeleitet.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 0

Seit Inkrafttreten der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung hat die Kantonspolizei bislang 57 Verzeigungen an die Staatsanwaltschaft und ans Jugendgericht weitergeleitet.

Seit dem Inkrafttreten der «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» am 17. März hat die Kantonspolizei inzwischen 57 Widerhandlungen bei der Staatsanwaltschaft und beim Jugendgericht zur Anzeige gebracht. Daneben wurden insgesamt 1036 Ordnungsbussen ausgestellt, wie es in einer Mitteilung am Donnerstag heisst.

Die Ordnungsbussen in Höhe von 100 Franken betreffen hauptsächlich Personen, welche das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen oder den Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten haben. Es handelt sich dabei hauptsächlich um junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits 29 Strafbefehle erlassen. Dabei wurden einerseits Verantwortliche von öffentlichen Einrichtungen (Cafés, Restaurants, Bars, Tea-Rooms, Campingplätze, Supermärkte, Kiosk, Ayslunterkünfte, Tankstellen und andere Geschäfte) verurteilt, weil sich diese der vollständigen oder teilweisen Schliessung für die Öffentlichkeit widersetzt hatten. Die betroffenen Personen wurden zu bedingten Geldstrafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen sowie zu einer Busse zwischen 500 und 2500 Franken verurteilt.

Auf der anderen Seite hat die Staatsanwaltschaft auch Personen verurteilt, welche sich dem Ausstellen einer Ordnungsbusse widersetzt hatten. Daneben wurden auch Strafbefehle gegen Personen erlassen, welche mit ihrem Verhalten die Verbreitung des Virus in Kauf genommen hatten, wie beispielsweise das Anhusten von Agenten. Neben der Zahlung der Busse wurden diese Personen auch wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Das Strafmass betrug in diesen Fällen eine bedingte Geldstrafe von 15 bis 20 Tagessätzen sowie eine Busse von 500 Franken.

Beim Jugendgericht sind bislang sieben Anzeigen gegen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren eingegangen. In fünf Fällen wurden die Strafbefehle schon erlassen.

wh

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