Tierquälerei: Grosse kantonale Unterschiede bei der Strafverfolgung

Wallis als Negativbeispiel

Besonders Hunde sind von Tierquälerei betroffen (Symbolbild)
1/1

Besonders Hunde sind von Tierquälerei betroffen (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 24.10.13 0
Artikel teilen

Die Zahl der Strafverfahren wegen Tierquälereien hat in der Schweiz einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2012 wurden 1404 Strafverfahren durchgeführt, das sind 158 mehr als im Vorjahr. Ein Rekord, der für die Stiftung Tier im Recht allerdings ein positives Zeichen ist. Das Wallis wird bezüglich Tierschutzvollzug als negatives Beispiel aufgeführt.

Es sei unwahrscheinlich, dass in der Schweiz mehr Tiere misshandelt würden, sagte Christine Künzli von der Stiftung Tier im Recht am Donnerstag in Zürich. Der Anstieg der Verfahren bedeute vielmehr, dass die Täter konsequenter verfolgt würden. In mehr als jedem zweiten angezeigten Fall war ein Hund das Opfer. Dann folgten Nutztiere, Wildtiere und Katzen.

Nach wie vor wird jedoch das Tierschutzgesetz nicht von allen Kantonen gleich konsequent angewendet. Obwohl Übertretungen und Vergehen gegen das Tierschutzgesetz als Offizialdelikte gelten und somit in jedem Fall verfolgt werden müssen, gibt es gemäss Angaben der Stiftung immer noch zahlreiche Kantone, in denen Tierquäler problemlos davonkommen.

Tierschutzvollzug in einigen Kantonen "klar unzureichend"

Negativbeispiele sind Genf, Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Glarus, Uri und der Kanton Wallis. "In diesen Kantonen geht gar nichts", sagte Künzli. Der strafrechtliche Tierschutzvollzug müsse in diesen Kantonen als klar unzureichend bezeichnet werden.

Oft regle der Kantonstierarzt die Angelegenheit direkt mit dem Tierhalter - was natürlich kein Strafverfahren zur Folge habe. Gemäss Künzli gab es auch schon einen Kantonstierarzt, der sich explizit geweigert habe, Anzeigen gegen Tierhalter zu bearbeiten.

Es komme sehr auf die Struktur des Behördenapparates an und darauf, ob die Leute beim Veterinäramt, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft Tiere leiden könnten.

Die Stiftung, die seit 2004 alle Tierschutz-Strafverfahren in der Schweiz auswertet, fand in den Fallzahlen 2012 aber auch positive Beispiele: Spitzenreiter ist der Kanton Bern, in dem die Spezialabteilung "Tierdelikte" der Kantonspolizei für eine konsequente Strafverfolgung sorgt.

Auch im Kanton St. Gallen müssen Tierquäler häufig mit einem Verfahren rechnen. Dort ist ein spezialisierter Staatsanwalt vollamtlich für die Verfolgung von Tierschutzverstössen zuständig.

Zürich: Es geht auch ohne Tieranwalt

Auch Zürich gehörte im vergangenen Jahr zu den konsequenten Strafverfolgern, obwohl das Volk Ende 2010 per Abstimmung den landesweit einzigen Tieranwalt abgeschafft hatte.

Die Parteirechte der Tiere werden seither vom kantonalen Veterinäramt wahrgenommen, was sich gemäss Stiftung zu bewähren scheint. Erfreulich sei zudem die Entwicklung in den Kantonen Tessin, Luzern, Graubünden sowie Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Habe man diese Kantone vor einigen Jahren noch kritisiert, sei nun eine deutliche Sensibilisierung zu beobachten, sagte Künzli weiter. In mehreren Fällen hätten personelle Wechsel die positive Entwicklung ausgelöst, in Luzern beispielsweise durch den Einsatz einer neuen Kantonstierärztin.

Die Strafen für Tierquälereien sind nach Ansicht der Stiftung immer noch „erschreckend niedrig“. Die meisten Strafen, die im vergangenen Jahr ausgesprochen wurden, waren Bussen zwischen 250 und 500 Franken. Jemand, der eine Katze mit einer Bratpfanne erschlagen hatte, wurde beispielsweise mit 200 Franken bestraft. "So werden Tierquälereien natürlich bagatellisiert."

Gemäss Strafgesetzbuch können für Übertretungen Bussen von bis zu 20'000 Franken verhängt werden. Für Vergehen, also drastischere Taten, sind Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen möglich. Nur 14 Mal wurde laut Stiftung allerdings eine unbedingte Geldstrafe verhängt. Hinter Gitter musste niemand.

24. Oktober 2013, 15:35
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Hotel Hirschen in Fiesch wird ein Raub der Flammen
  2. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  3. Neuer Vertrag bis 2022
  4. Hotel Belvédère bleibt geschlossen
  5. Art Furrer Hotel Alpenrose wechselt Besitzer
  6. Esther Waeber-Kalbermatten ist neue Regierungspräsidentin
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Antonella Nina JozicLaurin DirrenMateo Ewald Steiner
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Wallis als Negativbeispiel | 1815.ch
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Wallis als Negativbeispiel

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich