Produkteschutz
Walliser Rohschinken und Trockenspeck sind nun geschützt

Walliser Trockenfleisch ist bereits geschützt, nun kommen auch Trockenschinken und Trockenspeck auf die Liste (Symbolbild)
Foto: Keystone
Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck werden in das eidgenössische Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen. Damit sollen diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen geschützt werden.
Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck seien untrennbar mit dem Wallis verbunden, teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Freitag mit. Die schwierigen klimatischen Bedingungen in den Alpen hätten die Bewohner und Bewohnerinnen früher gezwungen, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen.
Findige Schäfer seien dank der Sonne, dem trockenen Klima und dem Wind im Rhonetal dem Einsalzen und Trocknen auf die Spur gekommen. Wie das BLW schreibt, verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr ganz besonderes Aroma diesen im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Konservierungstechniken.
Um den Eintrag der beiden Produkte ins Register hatte die Vereinigung der Produzenten von Walliser Trockenfleisch IGP ersucht. Die Gesuche waren Ende Mai öffentlich öffentlich aufgelegt worden, Einsprachen gingen laut BLW keine ein.
Mit der Eintragung ins eidgenössische Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben werden Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschützt, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Der Name darf nur von den Produzentinnen und Produzenten in dem Gebiet verwendet werden.
Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 13 geschützte geografische Angaben (GGA). Als Ursprungsbezeichnung geschützt wurden aus dem Wallis bereits das Walliser Roggenbrot und das Walliser Raclette, als GGA das Walliser Trockenfleisch.
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