Rechtsgutachten unterstützt die Forderung
Walliser Staatsangestellte kämpfen um Zugang zu Kantonsparlament

Blick in den Saal des Walliser Grossen Rats. (Archiv)
Foto: zvg
Das Personal der öffentlichen Dienste des Kantons Wallis will ins Kantonsparlament gewählt werden dürfen. Dies forderten am Donnerstag die Staatsangestellten und Polizisten.
Die in der Schweiz uneinheitlich geregelte Frage soll bald im Walliser Kantonsparlament debattiert werden. Im Wallis dürfen die Staatsangestellten und Polizisten nicht zur Wahl ins Kantonsparlament, den Grossen Rat, antreten. Die Lehrpersonen hingegen schon.
Es gebe kein sachliches Argument gegen die Wählbarkeit der Staatsangestellten, sagte Marylène Volpi Fournier, Grossrätin und Präsidentin des Zentralverbands der Magistraten, der Lehrerschaft und des Personals des Staates Wallis (ZMLP), vor den Medien in Sitten.
Sie bezog sich auf ein vom Verband bestelltes Rechtsgutachten der Juristin Marie-Claire Pont Veuthey. Diese kommt zum Schluss, dass «der Grosse Rat die Walliser Bevölkerung in seiner ganzen Vielfalt vertreten muss». Der Ausschluss eines bedeutenden Teils der Bevölkerung schwäche die Glaubwürdigkeit der Institutionen stärker als das Risiko einer potentiellen Interessengebundenheit einzelner Beamter. Zudem erlaubten es die für alle Parlamentarier geltenden Regeln über das In-den-Ausstand treten, Interessenskonflikte zu vermeiden.
Zusammen mit dem Personalverband des Kantons Wallis und der Polizeigewerkschaft fordert der ZMLP deshalb die Wählbarkeit des Personals öffentlicher Dienste. Dies soll über eine Änderung des Gesetzes über die Unvereinbarkeiten möglich werden. Eine Gesetzesänderung war im 2012 verschoben worden und soll demnächst im Walliser Grossen Rat debattiert werden.
Totalverbot bis keine Einschränkungen in Kantonen
In der Schweiz ist die Wählbarkeit des Personals der öffentlichen Dienste von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Nur die Kantone Solothurn und Uri kennen ein Totalverbot, wie aus einem Gutachten des Verbands und der politischen Vorlage hervorgeht.
Ohne Einschränkungen wählbar sind die Staatsangestellten nur in fünf Kantonen: Den beiden Appenzell, Nidwalden, Schwyz und Schaffhausen. In Obwalden dürfen Staatsangestellte mit einem Beschäftigungsgrad von unter 60 Prozent und im Kanton Graubünden jene mit einem Pensum von unter 40 Prozent kandidieren.
Neben dem Wallis dürfen in den Kantonen Tessin, Bern und Aargau nur Lehrpersonen im Parlament sitzen, aber keine anderen Staatsangestellten. Die restlichen Kantone erlauben Staatsangestellten zwar die Wahl ins Kantonsparlament, allerdings unter Bedingungen. Ausgenommen sind meistens Kader, die höhere Funktionen ausüben. Dieser Begriff ist aber sehr unterschiedlich definiert.
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