Lawinengefährdete Weiler
Winterwohnverbot in Albinen

Blick auf das verschneite Albinen.
Foto: Webcam Albinen
Die Gemeinde Albinen hat lawinengefährdete Weiler aus Sicherheitsgründen per 1. November wieder für ein halbes Jahr sperren lassen.
«Betroffen sind die beiden Weiler Torrent und Chermingnon, in denen sich mehrere Alphütten befinden», erklärt Bernhard Grand, Gemeindepräsident von Albinen. Diese befinden sich seit etwa Mitte der 80er-Jahre in der roten Lawinenzone. «Seither werden die Einwohner jährlich darauf aufmerksam gemacht, dass man sich in dieser Zeit nicht in den entsprechenden Weilern aufhalten darf.» Die Sperrung gilt jeweils mindestens vom 1. November bis zum 30. April des folgenden Jahres.
Absicherung der Gemeinde
Mit der Bekanntmachung sichert sich die Gemeinde für den Fall eines Schadensereignisses ab. «Die Zonen wurden nicht grundlos durch den Kanton ausgeschieden.» In den letzten Jahrzehnten sei es mehrfach zu Lawinen mit Schäden an Gebäuden gekommen. Zuletzt im vergangenen Jahr, als in Chermignon ein Unterstand am Rand des Weilers mitgerissen wurde.
Derzeit keine Massnahmen geplant
Auf die Frage, ob auch Massnahmen zu einer Verringerung der Lawinengefährdung geplant sind, erklärt Grand, dass solche gegebenenfalls möglich wären, sich bisher aber nicht aufgedrängt hätten. Es müssten entsprechende Studien ausgearbeitet werden. «Bei Massnahmen wie etwa Lawinenverbauungen müsste man wohl mit Kosten in Millionenhöhe rechnen.»
Falls die Situation durch den Kanton zwischenzeitlich aber anders eingeschätzt würde oder sich der Gefahrenbereich durch geringeren Schneefall verändern würde, wäre eine Anpassung der Sperrung aber möglich. «In den letzten Jahren hatten wir allerdings jeweils viel Schnee.»
Sperrung akzeptiert
Grundsätzlich sei das Winterwohnverbot in der Bevölkerung akzeptiert., auch wenn nicht auszuschliessen sei, dass gewisse Gebäude trotz Verbot zeitweise bewohnt würden. Denn die beiden Weiler sind auch in der Winterzeit zugänglich. «In ummittelbarer Nähe zum Weiler Torrent führt die Skipiste vorbei, während Chermignon mit Tourenskiern erreichbar ist.»
«Klar gibt es aber auch vereinzelt Rückmeldungen, ob das Verbot nicht aufgehoben werden könnte.» Im letzten Jahr seien zudem auch Anfragen für Schneetöfffahrten für Chermignon eingegangen, was durch die Gemeinde aber klar abgelehnt werde. «Es kann nicht ein Wohnverbot ausgesprochen werden, während zugleich Schneetöffe im Gebiet zugelassen werden», betont Grand.
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