Wallis | Abwasserreinigung: Statusbericht 2014
Weiter zu hoher Fremdwasseranteil in Abwasserreinigungsanlagen

Ab 2016 wird die Abwasser-Jahresrechnung eines einzelnen Haushalts um rund 9 Franken pro Person teurer. Im Bild die ARA Briglina.
Foto: FOTOARCHIV WB
Von den 80 im Wallis betriebenen Abwasserreinigunganlagen (ARA) halten die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegten Einleitungsanforderungen grösstenteils ein. 40 der 65 im Bericht 2014 untersuchten ARA können mit einem guten oder ausgezeichneten Gesamtergebnis aufwarten. Hingegen bleibt der Fremdwasseranteil weit über dem Schweizer Durchschnitt.
Auch die durchschnittliche Leistung der 13 ARA, die für die Stickstoffreinigung eingerichtet sind, ist dieses Jahr GSchV-konform, nachdem drei Jahre an der Sanierung und Erweiterung der ARA Martinach und Zermatt gearbeitet worden war.
Die regelmässige Beobachtung des Einflusses von ARA-Einleitungen auf sensible Fischereigewässer bleibt eine der Prioritäten der Dienststelle für Umweltschutz (DUS). Von den 15 2014 überprüften Anlagen müssen Briggematte-Randa, Kippel, Mase und Wiler ihre Auswirkungen auf ihr Aufnahmegewässer noch verringern.
Im kantonalen Durchschnitt blieb die Beseitigung biologisch abbaubarer organischer Stoffe auf gutem Niveau stabil. An der Phosphor-Elimination muss hingegen noch gearbeitet werden.
Dank eines eher trockenen Jahr floss den ARA im Kanton etwas weniger Abwasser als im Vorjahr zu. Dennoch besteht das in die Walliser ARA gelangende Abwasser immer noch zu über der Hälfte (52 Prozent) aus sauberem Fremdwasser. Im schweizerischen Durchschnitt sind es nur 32 Prozent. Solches Sauberwasser gehört nicht in die Kanalisation: als kalter und unverschmutzter Fremdkörper stört es die Abwasserbehandlung, erhöht die Betriebskosten und führt zu mengenmässiger Überlastung der ARA, worauf diese mehr Abwasser unbehandelt in die Oberflächengewässer abgeben.
Zwar ist die Sanierung des Kanalisationsnetzes Sache der Gemeinde, aber auch jeder einzelne Privathaushalt kann dazu beitragen, dass weniger Fremdwasser durch die ARA fliesst, indem man etwa vom Dach abfliessendes Regen- oder Schmelzwasser versickern lässt oder anstatt einen Parkplatz zu teeren, Pflastersteine oder Rasengitter verlegt.
Als Wasserschloss Europas hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre Mikroverunreinigungen um 50 Prozent zu senken. Mit Inkrafttreten der Änderungen des Gewässerschutzgesetzes ab 2016 wird der Bund eine Abgabe auf Abwasser erheben, mit welcher bei den rund 100 betroffenen ARA im Land eine zusätzliche Reinigungsstufe zur Beseitigung solcher Spurenstoffe eingebaut werden soll. Der Betrag dieser jährlichen Abgabe, welche bei allen Inhabern öffentlicher ARA eingezogen wird, wurde auf 9 Franken pro angeschlossenen, ständig wohnhaften Einwohner festgesetzt. Somit wird von 2016 bis 2040 die Abwasser-Jahresrechnung des einzelnen Haushalts um rund 9 Franken pro Person teurer werden.
Im Wallis ist bereits eine deutliche Verringerung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln industrieller Herkunft feststellbar. Bei den pharmazeutischen Wirkstoffen hingegen herrscht noch grosser Handlungsbedarf.
pd / pan
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