Justiz | Wegen nicht protokollierten Treffen

Bundesstrafgericht rügt Treffen von Bundesanwalt und Infantino

Untersuchung. Bundesanwalt Michael Lauber muss im Fifa-Verfahren ab sofort in den Ausstand treten.
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Untersuchung. Bundesanwalt Michael Lauber muss im Fifa-Verfahren ab sofort in den Ausstand treten.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 18.06.19 0
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Die Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino widersprechen den Verfahrensregeln. Dieser Ansicht ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Lauber muss bei den Untersuchungen im Fussball-Verfahrenskomplex in den Ausstand treten.

An das Bundesstrafgericht gewandt hatte sich ein Beschuldigter im Rahmen des Verfahrenskomplexes. Die Ermittlungen drehen sich um Korruption und wurden auf eine Anzeige der Fifa hin aufgenommen. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen.

Gutgeheissen hat das Bundesstrafgericht die Ausstandsbegehren gegen Michael Lauber, den ehemaligen Abteilungsleiter Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft und einen dritten Ermittler. Der Entscheid kann nicht angefochten werden und ist rechtskräftig.

Das Ausstandsbegehren richtete sich allerdings gegen rund 30 Personen, nämlich Lauber, die gesamte Task-Force "Fifa" in der Bundesanwaltschaft sowie die Mitglieder der Bundeskriminalpolizei, die sich mit dem Fussball-Dossier beschäftigten.

Der Beschwerdeführer nahm Anstoss an zwei informellen Treffen von Lauber mit Gianni Infantino. Lauber hatte im vergangenen November zwei Treffen mit dem Fifa-Chef im Frühjahr 2016 vor den Medien eingeräumt und verteidigt. Sie seien nötig gewesen, um Fragen zum Verfahrenskomplex Fussball zu klären.

Im Frühjahr räumte die Bundesanwaltschaft dann noch ein drittes Treffen von Lauber und Infantino ein. Laube machte geltend, sich nicht daran erinnert zu haben. Vor dem Hintergrund der nicht dokumentierten Treffen verschob die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung die Wiederwahl Laubers von der Sommer- in die Herbstsession.

Die Aufsichtskommission über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte wegen der Treffen eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Lauber selbst reichte eine Aufsichtseingabe gegen die Aufsichtsbehörde bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GKP) von National- und Ständerat ein.

18. Juni 2019, 17:30
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