Kriminalität | Bundespolizei und SECO sind machtlos

Pseudo-Rechnungen: Engländer versuchen Zermatter Firma abzuzocken

Falsch-Rechnung. Versuche der Firma OfficeMax, für nicht erbrachte Leistungen von Firmen in der Schweiz Geld zu ergaunern, sind seit Ende 2015 bekannt.
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Falsch-Rechnung. Versuche der Firma OfficeMax, für nicht erbrachte Leistungen von Firmen in der Schweiz Geld zu ergaunern, sind seit Ende 2015 bekannt.
Foto: 1815.ch

Quelle: 1815.ch 21.01.16 0
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Einer Firma in Zermatt sind kürzlich Rechnungen der Firma OfficeMax für nicht beanspruchte Leistungen ins Postfach geflattert. Bei der Bundespolizei und beim SECO kennt man weitere Fälle, ist aber machtlos.

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Am 11. Januar 2016 sind der Schaller Group in Zermatt drei Rechnungen zu jeweils 595 Euro zugestellt. «Für drei Downloads von Business Packages sollten diese Beträge bis zum 25. Januar 2016 beglichen werden. Das Geld sollte an den Empfänger Euro Payment Service mit Sitz in Montenegro überwiesen werden», sagt ein Mitarbeiter des Unternehmens gegenüber 1815.ch. «Diese Downloads sind von keinem unserer Mitarbeiter getätigt worden. Dank guter interner Kontrolle sind die Rechnungen deshalb nicht bezahlt und einfach ignoriert worden.»

Schweizweit aktiv

Von ähnlichen Fällen mit gleichem Absender wird auf «tagblatt.ch» bereits in einem Artikel vom November 2015 berichtet. Unternehmen und grössere Organisationen in der Ostschweiz sollten dort mit einer als Offerte getarnten Rechnung für ein «Office Suite, Win, 12, Business, Pro» ebenfalls um den Betrag von 595 Euro abgezockt werden. Beim Absender der dortigen Schreiben handelt es sich auch um die Firma OfficeMax. Das Geld sollte ebenfalls via Euro Payment Service überwiesen werden.

Offenbar handelt es sich um einen Betrugsversuch im grossen Stil. Das Ziel der Betrüger mit ständig wechselnden Schreiben scheint immer dasselbe zu sein: Wo in den Finanzbuchhaltungen nicht genau hingeschaut wird, akzeptiert man die Rechnung und bezahlt. Und die Betrüger haben 595 Euro mehr auf dem Konto.

Beim Bund ist man machtlos

Deshalb erstaunt es nicht, dass die Firma beim Bundesamt für Polizei (fedpol) bekannt ist, wie Alexander Rechsteiner, Mediensprecher beim fedpol, erklärt. «Seit Ende 2015 gehen Meldungen zu den betrügerischen Machenschaften der Firma MaxOffice bei der Bundespolizei ein. Es handelt sich aber nicht um Internetkriminalität im eigentlichen Sinne, weil die Rechnungen über die Post zugestellt werden. Trotzdem werden die Fälle bei der Bundespolizei weiterverfolgt.»

Wer die Rechnungen bezahlt habe und so betrogen wurde, dem rät die Bundespolizei, eine Anzeige bei der Kantonspolizei zu erstatten. «Wer die eingeforderten Beträge nicht akzeptiert hat, soll die Rechnung einfach ignorieren und nicht begleichen, denn es handelt sich hierbei um Fälle von unlauterem Wettbewerb. Zuständig hierfür ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Auf deren Internetseite ist eine Meldestelle eingerichtet. Wenn genügend Beschwerden zur Firma MaxOffice eingehen, kann das SECO eine Sammelklage einreichen.»

Beim SECO gehen denn auch tatsächlich Beschwerden ein. «Die Firma MaxOffice ist dem SECO bekannt, es sind Beschwerden eingegangen. Da die besagte Firma ihren Sitz aber in England hat und die Zahlstelle in Montenegro ist, hat das SECO keine Interventionsmöglichkeit»,sagt Fabian Maienfisch, Mediensprecher beim SECO. Eine Sammelklage macht aus diesem Grund wohl wenig Sinn. «Wir raten deshalb allen Betroffenen, das Schreiben der Firma zu ignorieren. Im Übrigen handelt es sich bei dem Schreiben der Firma nicht um eine fällige Rechnung, sondern um eine versteckte Offerte», so Maienfisch.

Bisher keine Anzeigen im Wallis

Im Wallis wurden offenbar noch keine Unternehmen betrogen. «Zur Firma OfficeMax sind bis jetzt keine Anzeigen eingegangen», sagt Markus Rieder, Mediensprecher der Walliser Kantonspolizei, auf Anfrage. «Tatsache aber ist, dass Unternehmen oft mit betrügerischen Mails oder Rechnungen konfrontiert werden. Grundsätzlich sollten Mails, bei denen sensible Kundendaten abgefragt werden, gelöscht werden. Suspekte Rechnungen auf dem Postweg sind erst nach einer genauen internen Prüfung zu akzeptieren.» zen

zen
21. Januar 2016, 07:00
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