Grosse Empörung bei 1815.ch-Kommentatoren

Aletsch-Ranger büssten Wild-Picknicker zu Recht

Der Rastplatz beim Grünsee auf der Riederalp ist vom Schutzgebiet ausgenommen. Daneben gibt es jedoch abgesperrte Zonen.
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Der Rastplatz beim Grünsee auf der Riederalp ist vom Schutzgebiet ausgenommen. Daneben gibt es jedoch abgesperrte Zonen.
Foto: zvg

Das Schutzgebiet Aletschwald auf der Karte
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Das Schutzgebiet Aletschwald auf der Karte
Foto: vs.ch

Quelle: 1815.ch /map 19.11.14 20
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Die Empörung über die beiden gebüssten Berner Touristen, die ihr Picknick in einem Schutzgebiet auf der Riederalp einnahmen, war gross. Die Aletsch-Ranger, die die Busse aussprachen, haben das Gesetz allerdings auf ihrer Seite.

«Pro Natura ist ein privater (!), gemeinnütziger Verein! Keine Ahnung, woher die das Recht haben, Bussen einzufordern.»

«Auf welcher rechtlichen Basis verteilen diese Pro-Natura-Ranger Bussbescheide?»

Dies sind nur zwei der Kommentare der empörten 1815.ch-Leser, die auf die Berichterstattung zu den beiden Berner Touristen folgte, die im Schutzgebiet auf der Riederalp ihr Picknick einnahmen und deshalb gebüsst wurden.

Klare Gesetzeslage

Gesetzlich ist der Fall jedoch klar: Die Aletsch-Ranger sind laut kantonaler «Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 20. September 2000» durchaus berechtigt Bussen einzuziehen.

Auch die Höhe der Busse ist in der genannten Verordnung klar geregelt: Das Pflücken von geschützten Pflanzen etwa kostet 50 Franken, das Freilassen von Hunden und ebenso das Verlassen der bezeichneten Wege in einem Gebiet, in dem dies verboten ist - wie im vorliegenden Fall - wird mit 50 Franken gebüsst.

Zum Naturschutzgebiet erklärt

Am 12. Januar 2011 wurde der Aletschwald vom Walliser Staatsrat im «Entscheid betreffend den Schutz des Aletschwaldes» zum Naturschutzgebiet erklärt. 

In Schutzgebieten sind Aktivitäten, die dieses in seiner Intaktheit gefährden verboten. Dazu gehört etwa Bauten und Anlagen jeglicher Art, das Pflücken von Pflanzen und Pilzen, das Fangen von Tieren, Zelten, das Laufenlassen von Hunden, aber auch das Verlassen der signalisierten Wege.

Mit der Aufsicht darüber sind laut Entscheid des Staatsrates die von Pro Natura angestellten Aufseher des Schutzgebietes betraut, sprich die Aletsch-Ranger. Bussen, die diese einziehen, fliessen in einem vom Kanton geschaffenen Fonds für Natur- und Landschaftsschutz.

Zahlreiche andere Schutzentscheide existieren im Kanton Wallis. Darunter etwa der «Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird» oder der «Entscheid womit der Fang von Schmetterlingen im Laggintal verboten wird».

19. November 2014, 15:00
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Kommentare

  • freedom - vor 11 Jahre ↑2↓4

    Bitte das ganze Wallis zu einem Naturreservat machen. Bitte Bewegungsfreiheit noch mehr einschränken. Danke!

    antworten

  • Isidor Kalbermatten - vor 11 Jahre ↑1↓0

    Wer sich nicht an die Gesetze hält, muss halt mit Konsequenzen rechnen. Ich finde die Busse richtig und mehr als gerecht.

    antworten

  • Silvan - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Liebe Touristen. Es gibt im Wallis noch andere Orte wo man Picknicken kann. Seht euch mal Rund um Visp an. Geht dahin, ist auch sehr schön. Ist durch den Lötschberg sogar schneller erreichbar als das Aletsch.

    antworten

  • lama - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Das Bundeshaus sollte man als Naturschutzgebiet einstufen , und alle Ranger daselbst einquartieren, dann wäre der ganze Mist am gleichen Ort.

    antworten

    • NoName - vor 11 Jahre ↑3↓1

      So ein feiner Kommentar ist schämenswert

  • Guschti - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Vor einem Jahr wurde auf einer Alpe im Oberwallis in einem Schutzwaldreservat durch 20 Personen mit Motorsensen eine Schneise von 100 m x 6 m in eine Alpenrosenvegetation geschlagen. Dies alles unter der Aufsicht von Pro Natura.
    Das Waldreservat wurde erst 3 Jahre früher durch Naturverbände gegründet.
    Wo waren hier die Ranger?

    antworten

  • iq - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Am einfachsten Pro-Natura verbieten und sehr viels Probleme wären aus der Welt.

    antworten

  • Tourist - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Würde man die Aletsch - Ranger zu Hause lassen und Ihnen den Lohn zahlen, könnte die Aletsch Touristmus sehr viel Geld Sparen. Die Aletsch Ranger sollten lieber die Touristen aufs Schutzgebiet aufmerksam machen, dies würde mehr bringen. NB Ihr Ranger sollten weniger Fernseh schauen und vor der eigenen Tür kehren, das hättet Ihr nötiger.

    antworten

  • sümmerli - vor 11 Jahre ↑0↓2

    Ich bin selbst ein überzeugter Naturschützer, doch was sich die Pro Natura Heinis da geleistet haben, haut mich von den Socken!Da muss man Gegensteuer geben:Nächstes Jahr am 1.August geh ich mal mit ein paar netten Kollegen genau an dem beschriebenen Ort zum Picknick, falls die Pro Natura Heinis dann bereit sind für einen Hosenlupf, so können wir ja dann mal sehen, wer ohne Hosenboden heimgeht!!!!

    antworten

  • Leviathan - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Allen Touristen und Einheimischen Wanderer einen Juristen an die Seite stellen das man alle Gesetze kennt/einhalten kann.Abzocke in Reinkulturen

    antworten

  • ranger - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Ranersack wo sonst

    antworten

  • Baer - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Interessante Informationen, danke!
    Wo finde ich diese zahlreichen Schutzentscheide? Ich bin gespannt, was da noch an hochinteressanten Informationen zur Tätigkeit unserer Regierung schlummert.

    antworten

  • Paul - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Bestraft lieber die Leute, die den ganzen Abfall liegen lassen, sei es beim Picknick oder auf den öffentlichen Anlagen. Auch diejenigen, welche den Kehricht öffentlich entsorgen!

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  • lama - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Nur weiter so der Wolf vertreibt die Bauern! Die Ranger die Touristen !und dann sind wir bald ein Indianer Reservat!

    antworten

  • Beobachter - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Wurde der Wolf auch gebüsst; als er die Wanderwege verlies und Tiere tötete.

    antworten

  • GuteFrage - vor 11 Jahre ↑0↓0

    Sind es denn nun 50.00 CHF pro Person?
    Wollten die Ranger nicht erst 100.00 CHF pro Person.
    Gesetz ist Gesetz und die Umsetzung zu vollziehen ist auch richtig,
    aber wo wären dann die zusätzlichen 100.00 CHF geflossen?

    antworten

  • Christian - vor 11 Jahre ↑1↓0

    die gesetzeslage ist ja klar. wenn man die markierten wege nicht verlassen darf, und den markierten piknikplatz direkt neben diesen wanderern dann darf man das nicht... wenn man die schilder an den zwei pfosten sieht ist es ja eindeutig gekennzeichnet...
    ich darf auf der autobahn auch nur in eine richtung fahren, ist doch nicht so schwer...;)

    antworten

  • Fragende - vor 11 Jahre ↑1↓2

    Malnursofrag: Wo in diesem Schutzgebiet steht geschrieben, dass mann/frau dort nicht picknicken darf? Wenn dies Tafeln festhalten ist dem so - allerdings unglaublich. Unsere Touristen werden vergrähmt und beschämt nicht wieder kommen.

    antworten

  • Albert - vor 11 Jahre ↑0↓0

    ja alles gut recht aber es kommt dann doch darauf an wie kleinlich diese RANGER sind
    ich meine ein wenn ich in diesem Gebiet gleich wo wandere und eine Pause mache
    und Lust habe etwas essen und und zu trinken glaube ich doch nicht das das verboten ist oder was meinst Du

    antworten

    • Otti - vor 11 Jahre ↑0↓0

      Oh,meide die Riederalp jetz auch im Winter,wer weiß was da noch alles auf die Touristen und uns zukommen wird........wird ja schlimmer als auf den Straßen......bald brauchst nen Wanderausweis......Stop....Halte....Geschwindigkeitsignale,ja Videochat noch Ampeln
      ....Hop Tourismus äs gat Ufi

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