Gesetz | Staatsrat unterbreitet Gesetzesentwurf bezüglich Bettelverbot

Bettelverbot im Kanton

<b>Sicherheitsproblem und tourismusschädigend.</b> Betteln soll auf ganzem Kantonsgebiet verboten werden. Der Staatsrat hat auf eine Motion des Grossen Rates einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
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Sicherheitsproblem und tourismusschädigend. Betteln soll auf ganzem Kantonsgebiet verboten werden. Der Staatsrat hat auf eine Motion des Grossen Rates einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 06.12.19 3
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Das Kantonsparlament will ein Bettelverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet. Der Staatsrat unterstützt diesen Entwurf nicht. Legt aber einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Vor sechs Jahren hat der Grosse Rat eine Motion bezüglich Bettelverbot angenommen. Er forderte den Staatsrat auf, Gesetzesgrundlagen für das Verbot des Bettelns auf dem gesamten Kantonsgebiet vorzuschlagen. Nun unterbreitet dieser dem Grossen Rat einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Der Staatsrat ist gesetzlich dazu verpflichtet, auch wenn er den Entwurf nicht unterstützt.

Die aufgeführten Gründe für dieses Verbot beziehen sich gemäss Schreiben vor allem auf die Argumente, dass die Anwesenheit von Bettlern ein Gefühl der Unsicherheit verstärke und dem Kanton ein tourismusschädigendes Image verleiht. Das vom Kanton Wallis und den Gemeinden eingerichtete Sozialhilfenetz ermögliche es, die im Kanton wohnhaften bedürftigen Personen ausreichend zu unterstützen. Es gehe auch darum zu verhindern, dass wehrlose Personen ausgebeutet werden und von organisierten Banden gezwungen werden, auf der Strasse zu betteln.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Gesetzes über die Bettelei brachte viele gegensätzliche Standpunkte und eine starke Ablehnung eines allgemeinen Bettelverbotes auf kantonaler Ebene zum Vorschein. Die Gemeinden können das Betteln gemäss Staatsrat auf ihrem Gebiet bereits verbieten. Darüber hinaus habe Betteln nicht die gleichen Auswirkungen auf die Gemeinden, je nachdem, ob sie sich im Talgrund oder in den Bergen befinden, ob sie touristisch geprägt sind oder nicht. Schliesslich ermöglichen die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches bereits jetzt, Zwangsbetteln auf der Strasse zu bestrafen./ip

ip
06. Dezember 2019, 10:46
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Kommentare

  • Peter Fux, St. Niklaus VS - vor 6 Jahre ↑3↓0

    Die Vertreter der Walliser in Bern gehen auch beim BUND betteln.

    antworten

  • André Escher, Glis - vor 6 Jahre ↑4↓2

    Dass das Betteln durch kriminelle Banden verboten ist, mag okay sein. Aber allfälligen Bedürftigen zu verbieten, jemanden auf der Strasse um einen Zustupf zu bitten, ist lächerlich und grenzt an die Repression in unfreien Gesellschaften.

    antworten

    • Peter Meierhans, Ausserberg - vor 6 Jahre ↑2↓1

      Wie recht du hast André, aber wo zieht man Grenzen? Ich selber kenne 2 Menschen die ohne "unseren" Zustupf nicht überleben könnten. Aber ich sehe auch das andere und das sollte, wie auch immer, unterbunden werden.

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