Coronakrise | Geschädigte werden auf Sozialen Medien angeworben

Kantonspolizei warnt vor Online-Handel mit Kryptowährungen

In letzter Zeit hat die Kantonspolizei eine Häufung von Personen festgestellt, die in sozialen Netzwerken beim Handel mit Kryptowährungen von Unbekannten geschädigt worden sind.
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In letzter Zeit hat die Kantonspolizei eine Häufung von Personen festgestellt, die in sozialen Netzwerken beim Handel mit Kryptowährungen von Unbekannten geschädigt worden sind.
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Quelle: 1815.ch 01.04.20 0
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In letzter Zeit hat die Kantonspolizei eine Häufung von Personen festgestellt, die in sozialen Netzwerken beim Handel mit Kryptowährungen von Unbekannten geschädigt worden sind.

Die Kantonspolizei rät die Bevölkerung zur Vorsicht beim Onlinehandel mit Kryptowährungen. Wie es in einer Mitteilung heisst, hätten sich die Anzeigen zu solchen Vergehen in der Vergangenheit gehäuft.

So das Vorgehen: Die Geschädigten werden gezielt auf Sozialen Medien und über Spam-Mails angeworben. Nachdem sich die Interessierten auf der Plattform registriert haben, werden diese per E-Mail oder telefonisch von einem vermeintlichen Mitarbeitenden der Handelsplattform kontaktiert und einem Broker zugewiesen. Zu Beginn des Onlinehandels werden den Kunden erfolgreiche Geschäfte mit hohen Renditen präsentiert, um so die Interessierten zu höheren Investitionen zu bewegen. Die Zahlungen erfolgen oftmals auf Bankverbindungen im Ausland oder werden über eine Kreditkarte abgewickelt. Die Broker fordern ihre Kunden aber auch auf, eine Software, die einen Fernzugriff erlaubt, auf dem PC zu installieren. Mit dieser wird es der Täterschaft möglich, unbemerkt Bank- und Kreditkartenangaben zu generieren, Sobald Kunden eine Gewinnausschüttung oder eine Rückzahlung beantragen, werden diese von der Täterschaft hingehalten. Nach einiger Zeit kann die Onlinehandelsplattform nicht mehr aufgerufen werden und der Kontakt wird vollständig abgebrochen.

Um sich vor einem solchen Betrug zu schützen, rät die Kantonspolizei:
- Wenn Sie Investitionen in Kryptowährungen tätigen wollen, kontrollieren Sie, ob der Anbieter eine Lizenz der Finanzmarktaufsicht Finma besitzt
- Verfügt das Unternehmen nicht über eine solche Bewilligung, dürfen Sie in keinem Fall Ihr Geld anlegen
- Gewähren Sie niemals einer Person einen Onlinezugang zu Ihrem Computer, die Ihnen unbekannt ist. Geben Sie niemals Sicherheitscodes zur Belastung Ihrer Kreditkarte weiter
- Falls Sie Geld verloren haben, melden Sie sich bei der Polizei und erstatten dort Anzeige

Weiterführende Informationen sind zudem auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht Finma zu finden.

wh
01. April 2020, 14:12
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