Alkoholleichen sollen für Ausnüchterung selber bezahlen
Darbellay signalisiert Zustimmung
Der Gewerbeverband will, dass Komasäufer für Spital und Ausnüchterung selber bezahlen, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.
Im März beschloss der Ständerat ein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens. Zudem verlangt er gesetzliche Mindestpreise für alkoholhaltige Getränke.
Demnächst kommt das Geschäft in den Nationalrat. Am 13. und 14. Mai debattiert die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) der grossen Kammer über das entsprechendes Gesetz.
Gewerbeverband und Präventionsallianz (AWMP) kontern das nächtliche Verkaufsverbot mit einem neuen Vorschlag, um die Alkoholexzesse von jungen Kampftrinkern zu bekämpfen. Nicht die Allgemeinheit, sondern die Verursacher müssten die Folgen tragen. Die Idee läuft auf einen «Säufer-Artikel» hinaus, wie «SonntagsBlick» berichtet.
Wer durch massloses Trinken Kosten verursacht, soll diese selber tragen, meint AWMP-Geschäftsführer Rudolf Horber, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Die Haftungspflicht wollen Horber & Co. im Alkoholhandelsgesetz festschreiben. Die Chancen, dass die Gewerbler mit ihrem Vorschlag durchdringen, stehen gut.
WAK-Präsident Christophe Darbellay signalisiert bereits Zustimmung: «Ich habe Verständnis. Dann würden Eltern ihre Verantwortung stärker wahrnehmen.» Gleichzeitig will der CVP-Präsident das Nachtverkaufsverbot des Stöckli bekämpfen. «Man soll in diesem Land doch ein bisschen auf die Eigenverantwortung der Bürger setzen.» Der Beschluss des Ständerats müsse «liberalisiert» werden.
Unklar ist, welche Kosten Komatrinker insgesamt verursachen. Eine Basler Studie rechnet für das Ausnüchtern einer Alkoholleiche mit 1500 Franken.
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