Stromleitung | Bundesrätin Leuthard zur Hochspannungsleitung Chippis-Bickigen

«Leukämie-Risiko nicht bewiesen, aber auch nicht völlig ausgeschlossen»

Die geplante Hochspannungsleitung zwischen Chippis und Bickigen BE via Leukerbad sorgte am Montag auch im Nationalrat für Gesprächsstoff. (Symbolfoto)
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Die geplante Hochspannungsleitung zwischen Chippis und Bickigen BE via Leukerbad sorgte am Montag auch im Nationalrat für Gesprächsstoff. (Symbolfoto)
Foto: 1815.ch

Quelle: 1815.ch 15.12.15 3
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SVP-Nationalrat Franz Ruppen wollte in der Fragestunde des Nationalrats von Bundesrätin Leuthard wissen, ob es im Zusammenhang mit der geplanten Hochspannungsleitung Chippis-Bickigen ein erhöhtes Leukämie-Risiko für Kinder gibt.

Die geplante Strarkstromleitung von Chippis über Leukerbad nach Bickigen im Kanton Bern wirft zurzeit hohe Wellen bei Umweltorganisationen und besorgten Eltern. Sie befürchten, dass Magnetfelder, die von der Starkstromleitung ausgehen, bei Kindern das Risiko erhöht, an Blutkrebs zur erkranken.

Nationalrat Franz Ruppen aus Naters wollte deshalb in der Fragestunde des Nationalrats vom Montag von Energieministerin Doris Leuthard (CVP) wissen, ob es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Magnetfeldern von Hochspannungsleitungen und Leukämie gibt.

In ihrer Antwort wies Leuthard darauf hin, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen erzeugt werden, als für den Menschen möglicherweise krebserregend klassiere. «Sie stützt sich dabei auf epidemiologische Studien, welche die Häufigkeit von Leukämieerkrankungen bei Kindern untersucht haben. Im Klassierungsschema der WHO ist 'möglicherweise krebserregend' die schwächste Stufe für einen allfälligen kausalen Zusammenhang. Bei stärkerer Evidenz lauten die Klassierungen 'wahrscheinlich krebserregend' oder 'nachweislich krebserregend'», so die Bundesrätin.

Ein kausaler Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie sei somit nicht bewiesen, könne aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei dieser unklaren Risikolage komme das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes zum Tragen. «Demnach sind Emissionen so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»

Diesen Grundsatz habe der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung umgesetzt. «Der in dieser Verordnung festgelegte Anlagegrenzwert für das Magnetfeld von Hochspannungsleitungen ist im internationalen Vergleich streng.»

zen
15. Dezember 2015, 08:06
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Kommentare

  • Wismer Daniel - vor 9 Jahre ↑7↓2

    Bemerkenswert das Interesse von F. Ruppen für diese Problematik. Dass ein Zusammenhang nicht bewiesen werden kann, heisst noch lange nicht, dass es den nicht gibt.

    antworten

    • Beatrice de Jong - vor 9 Jahre ↑0↓0

      ... ja, ja Marco. Das verhält sich wie bei linksdrehenden Joghurt-Kulturen. Mit dem Löffel einmal in die falsche Richtung gerührt, schon wird es lebensbedrohlich!

    • Albrecht Marco - vor 9 Jahre ↑7↓1

      Hätte ich auch nicht erwartet.
      Weil wir auf der nördlichen Hemisphäre leben, ist also die Magnetfeldbelastung, Induktivität, Einkoppelungen usw, südlich der Hochspannungsleitungen am höchsten. Das ist wesentlich.

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