Tierschutz | Walliser Veterinäramt reagiert auf zunehmende Fälle nicht tierschutzgesetz-konformer Haltung

Zwingerhaltung von (Jagd-)Hunden im Wallis auf dem Prüfstand

Hundeleben. Im Kanton Wallis mehren sich Meldungen zu nicht tiergerechter Haltung von Hunden in Zwingern. (Foto: keystone)
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Hundeleben. Im Kanton Wallis mehren sich Meldungen zu nicht tiergerechter Haltung von Hunden in Zwingern. (Foto: keystone)
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Einzelhaltung.  Für Hunde im Zwinger sind tagsüber mindestens 5 Stunden Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden, jedoch mindestens 1 Stunde Kontakt zum Menschen vorgeschrieben.
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Einzelhaltung. Für Hunde im Zwinger sind tagsüber mindestens 5 Stunden Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden, jedoch mindestens 1 Stunde Kontakt zum Menschen vorgeschrieben.
Foto: iStock

Die bei einer Haltung von Hunden in Zwingern zu berücksichtigenden Anforderungen sind im Tierschutzgesetz und seiner Verordnung definiert.
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Die bei einer Haltung von Hunden in Zwingern zu berücksichtigenden Anforderungen sind im Tierschutzgesetz und seiner Verordnung definiert.
Foto: Veterinäramt Kanton Wallis

Quelle: 1815.ch 02.12.15 2
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An die 19'000 Hunde sind im Kanton Wallis registriert. Manche von ihnen – vielfach Jagdhunde - verbringen ihr Leben in nicht artgerechten Zwingern. Dagegen will der Kanton Wallis vorerst mit einer Sensibilisierungskampagne, dann aber mit gezielten Kontrollen vorgehen.

«Hunde fühlen sich von ihrem Wesen her in der Gemeinschaft wohl. Sei das nun in einer Hund-Hund- oder Mensch-Hund-Kombination. Eine isolierte und Einzel-Haltung entspricht nicht seinen Bedürfnissen und belastet den Hund mit grossem psychischen Stress. Wenn die Tiere aber in einem Zwinger gehalten werden, werden sich durch die minimalsten Anfoderungen des Tierschutzgesetzes geschützt», sagt Denise Affolter, Verantwortliche für Hundeangelegenheiten beim Veterinäramt des Kanton Wallis.

In den vergangenen Jahren häuften sich beim kantonalen Veterinäramt Meldungen aus der Bevölkerung in Bezug auf die Zwingerhaltung von Hunden. Das betreffe oft Hunde, die irgendwo allein und verlassen in einer Behausung am Waldrand oder in Schrebergärten eingesperrt seien und unentwegt jaulten, weil sie isoliert, ohne Beschäftigung und Abwechslung in ‚Einzelhaft’ lebten, sagt Affolter. «Es ist in der Tat so, dass viele Zwingerhaltungen im Kanton nicht den Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung entsprechen. Die Hunde werden nicht nach ihren Bedürfnissen gehalten, was eine Strafanzeige und eine Busse nach sich ziehen kann.»

Informationen in Jägervereinen

In einer ersten Phase will nun der Kanton mit einer Sensibilisierungskampagne für Hunde in Zwingerhaltung das Wohl der Vierbeiner verbessern. «Damit möchten wir erreichen, dass Hundehalter, die ihre Tiere im Zwinger halten, vermehrt für das Hundewohl sensibilisiert werden. Sie sollen merken, dass die Haltung, wie sie vor 30 Jahren praktiziert wurde, nach neuen Erkenntnissen und dementsprechend angepasster Tierschutzgesetzgebung, nicht mehr tiergerecht ist.»

Weil von der Zwingerhaltung im Kanton Wallis zu einem grossen Teil Jagdhunde betroffen sind, werden an den diesjährigen Herbstversammlungen der kantonalen Jagdvereine Broschüren zur richtigen Zwingerhaltung verteilt. «Dieses Vorgehen ist vorgängig mit der kantonalen Dienststelle für Jagd und mit den Walliser Dianas abgesprochen worden. In der Infoschrift ist definiert, was für die Zwingerhaltung wichtig ist, was umgesetzt werden muss und was tierschutzwidrig ist. Somit kann sich jeder Hundehalter vorerst ein Bild davon machen, ob seine Haltungsbedingungen korrekt sind.»

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass eine stetig zunehmende Anzahl Jäger ihre Jagdhunde nicht mehr in Zwingern, sondern als Familienhund in den eigenen vier Wänden halten. Damit liegen sie voll in der Zielsetzung der Sensibilisierungskfampagne des Kantons Wallis, die unter dem Motto «Ein Jagdhund ist in erster Linie ein Hund, welcher zusätzlich zur Jagd verwendet ist!» lanciert wird.

Erst sensibilisieren, dann kontrollieren

Gleichzeitig werden im Januar 2016 drei Infoveranstaltungen für die Walliser Gemeinden stattfinden. «Die Kommunen sind mitverantwortlich für die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung. Dort soll die Infokampagne dazu beitragen, dass bei eingehenden Meldungen aus der Bevölkerung zu vermeintlich unkorrekter Zwingerhaltung in der Gemeinde selbst erste Vorabklärungen gemacht werden können. Auf diesem Weg wollen wir die Gemeindebehörden auf dem gesamten Kantonsgebiet zur Problematik der Zwingerhaltung mitsensibilisieren.»

Mit der gesamtkantonalen Kampagne sollen in einer ersten Phase alle Halter von Hunden in Zwingern Gelegenheit erhalten, die eigene Haltung auf ihre Korrektheit in Bezug auf die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu überprüfen. «Dann wird das Veterinäramt des Kantons Wallis bereits im Verlauf des Jahres 2016 gezielt Kontrollen von Hundezwingern durch Mitarbeiter des Veterinäramts durchführen. Von Fehlbahren wird dann die Umsetzung der Anforderungen verlangt», so Affolter.

zen
02. Dezember 2015, 07:00
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Infos

Kantonale Weisungen für die Zwingerhaltung

Die bei einer Haltung von Hunden in Zwingern zu berücksichtigenden Anforderungen sind im Tierschutzgesetz und seiner Verordnung definiert.

Eine vor extremen Witterungen schützende Umgebung. Bei einer permanenten Aussenhaltung ist ein entsprechender Schutz vor extremen Witterungsbedingungen wie Hitze, Kälte, Wind oder Regen und Schnee zwingend.

Eine korrekte Zwingereinrichtung. Um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden, muss der Zwinger wie folgt eingerichtet werden: je eine Hundehütte pro Hund; eine erhöhte Liegefläche, aufgestellt im offenen Bereich des Zwingers; ein Trinknapf, der derart befestigt wird, dass ein Umstossen verhindert wird; nebeneinander liegende Zwinger müssen mit geeigneten Sichtblenden versehen werden, so dass ein Rückzug des Hundes möglich ist, ohne den visuellen Kontakt zum benachbarten Tier ganz zu unterbinden.

Sozialkontakte pflegen: Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweitmöglich, mit anderen Hunden (Sicht-, Hör- und Geruchkontakt) haben, was eine gewisse Interaktion zwischen dem Tier und seiner Umgebung bedingt. Verlangt sind tagsüber mindestens 5 Stunden Kontakt mit Menschen oder mit anderen Hunden, jedoch mindestens 1 Stunde Kontakt zum Menschen. (Quelle: Veterinäramt Kanton Wallis)

 

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Kommentare

  • Hundehalterin - vor 8 Jahre ↑0↓0

    UND AUSLAUF??? 2 Wochen Niederjagd und 50 Wochen Zwinger???

    antworten

  • Renate - vor 8 Jahre ↑0↓0

    Danke

    antworten

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