Steuerstreit
Kommission kritisiert Erbschaftssteuerabkommen
Der Bundesrat soll kein Abkommen abschliessen, das anderen Staaten explizit erlaubt, in der Schweiz gelegene Immobilien zu besteuern. Dies fordert die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK), welche von Christophe Darbellay präsidiert wird. Im Blick hat sie dabei das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich.
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission eine entsprechende Motion gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Das revidierte Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde letzten Sommer paraphiert, ist aber noch nicht unterzeichnet: Im Herbst vereinbarten die Schweiz und Frankreich, die strittigen Fragen nochmals zu diskutieren.
Die Kommission wolle nun mit ihrem Vorstoss ein politisches Signal senden, sagte WAK-Präsident Christophe Darbellay (CVP/VS), der mit einer baldigen Unterzeichnung rechnet, auf Anfrage. Sie habe zu diesem Zweck einen Punkt herausgegriffen. Auch mit anderen sei sie aber unzufrieden.
Mit Kündigung gedroht
Die WAK hatte das Abkommen, dessen exakter Inhalt nicht bekannt ist, bereits letzten Sommer kritisiert. Die Kommission wolle lieber kein Abkommen als ein solches, sagte Darbellay damals.
Anpassungen des geltenden Abkommens hatte Frankreich gefordert. Die französische Seite drohte damit, das Doppelbesteuerungsabkommen einseitig zu kündigen, falls die Schweiz sich nicht auf Verhandlungen einlasse.
Frankreich möchte es reichen Franzosen erschweren, in der Schweiz der französischen Erbschaftssteuer auszuweichen. Künftig sollen Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht besteuert werden, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Der französische Wirtschaftsminister hat die Unterzeichnung des Abkommens für Mai in Aussicht gestellt.
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