Polizei | Alterslimite für verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre erhöht

Neue Verkehrsregeln zum Jahreswechsel

Welche neuen Verkehrsregeln gibt es? Wachtmeister Christoph Bregy fasst zusammen.
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Welche neuen Verkehrsregeln gibt es? Wachtmeister Christoph Bregy fasst zusammen.
Foto: mengis media

Quelle: 1815.ch 09.01.20 0
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Das neue Jahr bringt auch im Strassenverkehr einige - wenn auch nicht sehr grosse - Neuerungen mit sich. Vor allem für Junglenker und Senioren.

Die Demografie zeigt es: Ältere Menschen werden zahlreicher und sind heute mobiler denn je. Gerade ein gültiges Permis bedeutet für viele Senioren ein Stück Freiheit. Doch gerade bezüglich Fahren im Alter ist Vorsicht geboten. Regelmässige ärztliche Kontrollen und das Auffrischen der Fahrkenntnisse in Kursen sind nur einige Rezepte, dass die Fahrt von A nach B möglichst unfallfrei vonstattengeht. Gemäss Wachtmeister Christoph Bregy von der Kantonspolizei Wallis sei es bereits im letzten Jahr zu einer Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre gekommen. Will heissen: Ab 1. Januar 2019 müssen sich Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone.

Doch auch in anderen Bereichen ist es im vergangenen Jahr zu Änderungen gekommen. Der Verzicht auf einen Automateneintrag schlug medial Wellen. Seither hat das Ablegen der Prüfung mit Automat oder Gangschaltung keine Auswirkungen mehr. "Einige Fahrlehrer haben mir bestätigt, dass sie doch einige Fahrschüler hätten, welche Richtung Automat tendieren", erklärt Bregy. "Für die Fahrlehrer bedeutet dies, dass sie beides im Angebot haben müssen, wollen sie die Kundschaft nicht verlieren."

Im Jahr 2020 werden wir von ganz grossen diesbezüglichen Änderungen zwar verschont und trotzdem gibt es einige Neuerungen. "Junglenker, welche das Permis in der Kategorie B machen, müssen seit dem 1.1.2020 nur noch einen WAB-Kurs absolvieren. Dieser muss aber innert zwölf Monaten besucht werden."

Zudem kommt es seit dem Jahreswechsel zu gewissen Änderungen im Ordnungsbussengesetz.

Aber auch bei den Zweirädern - konkret Elektrotrottinett und E-Bike - gelten klare Regeln. "Auch im Oberwallis ist es zu einer starken Zunahme von E-Bikes gekommen. Immer mehr Personen sind auf diesen unterwegs." Gemäss Bregy sei es aber nicht vermehrt zu Unfällen gekommen. Schweizweit ist jedoch die Tendenz feststellbar, dass bedeutend mehr Personen verunfallen. "Die Fahrweise ist nicht zu unterschätzen. Jeder Fahrer muss sich bewusst sein, dass es ein ganz anderes Fahren ist. Die Gefahren müssen neu abgeschätzt werden." Die Polizei macht die Lenker auch regelmässig auf Fahrkurse und vorgeschriebene Ausrüstung aufmerksam.

ip
09. Januar 2020, 21:30
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