Motion von Christophe Darbellay
Parlament will rechtliche Lücke bei Unfalltaggeldern stopfen
Wer wegen der Spätfolgen eines Unfalls in der Jugendzeit nicht erwerbsfähig ist, soll künftig Taggelder erhalten. Der Nationalrat hat am Dienstag eine vom Ständerat abgeänderte Motion an den Bundesrat überwiesen.
Motionär Christophe Darbellay störte sich daran, dass bei einem Rückfall oder bei Spätfolgen einer in jungen Jahren erlittenen Verletzung kein Taggeld fliesst - trotz später regelmässig bezahlter Beiträge an die Unfallversicherung. Diese Lücke im Recht müsse gestopft werden.
Der Erwerbsausfall müsse auch in jenen Fällen versichert sein, in denen die Behandlungskosten im Zusammenhang mit dem Unfall durch die Krankenversicherung und nicht durch die Unfallversicherung übernommen worden seien.
Der Ständerat änderte den Text der Motion leicht ab. Demnach soll der Bundesrat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und/oder anderer einschlägiger Bestimmungen vornehmen.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion gestellt. Müssten Leistungen für Rückfälle oder Spätfolgen von Verletzungen, die ursprünglich nicht zulasten des UVG gingen, neu obligatorisch durch dieses Gesetz abgedeckt werden, so ginge dies mit einem Kostenanstieg einher, den alle Versicherten zu tragen hätten, argumentierte er.
Die Umsetzung könnte sich überdies als schwierig erweisen - insbesondere dann, wenn unklar sei, ob der Jahrzehnte später erlittene Rückfall in einem kausalen Zusammenhang zum ursprünglichen Unfall stehe.
Möglicherweise seien nicht alle medizinischen Untersuchungen durchgeführt worden, weil die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall in der Kindheit nicht massgebend gewesen sei, gab der Bundesrat zu bedenken. Oder es fehlten die Unterlagen.
Sozialminister Alain Berset blieb dabei: Auch in der abgeänderten Version berge die Motion Probleme. Der Bundesrat beantrage dem Rat, sie abzulehnen. Der Nationalrat nahm den Vorstoss aber mit 102 zu 80 Stimmen an.
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