Staatsrat | Kanton bestätigt hinterlegte Listen
Sieben Kandidaturen für den zweiten Wahlgang hinterlegt
7 statt 13. Beim zweiten Wahlgang für den Staatsrat stellen sich nur noch sieben Kandidaten zur Wahl.
Foto: Collage 1815.ch
Nebst dem C-Trio Christophe Darbellay, Jacques Melly und Roberto Schmidt, die im 1. Wahlgang mit Abstand die besten Resulate erzielten, steigen auch das SP-Duo Esther Waeber-Kalbermatten und Stéphane Rossini sowie SVP-Haudegen Oskar Freysinger und FDP-Mann Frédéric Favre ins Rennen um die fünf Sitze.
Bis am Dienstagabend um 17.00 Uhr hatten die Parteien Zeit, ihre Kandidatenlisten für den 2. Wahlgang bei der Staatskanzlei einzureichen. Die Parteien haben dabei auf Koalitionen mit gemeinsamen Listen verzichtet. Die Stichwahl der fünf Mitglieder der Walliser Exekutive findet am Sonntag 19. März 2017 statt. Im zweiten Wahlgang ist einzig das einfache Mehr erforderlich. Das heisst, dass jene fünf Kandidaten, die am meisten Stimmen erhalten haben, gewählt sind.
Gemäss der Kantonsverfassung müssen das Ober-, Mittel- und Unterwallis durch je ein Mitglied vertreten sein. Weil mit Christophe Darbellay nur ein Kandidat aus dem Unterwallis stammt, gilt dieser schon jetzt als gewählt. Für den Einzug in die Regierung braucht er am 19. März nur eine einzige Stimme. Eine weitere Bestimmung besagt, dass pro Bezirk nicht mehr als ein Staatsrat ernannt werden darf. Diese sogenannte Bezirksklausel betrifft im zweiten Wahlgang nur Stéphane Rossini und Frédéric Favre, die beide aus dem Bezirk Gundis stammen. Sollten beide unter die ersten fünf kommen, so muss der schlechter Platzierte auf die Wahl verzichten.
wek / pmo








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