Feiern | Zuhause bleiben: Osterpläne fallen ist Wasser

Polizei wird Corona-Regeln auch an Ostern strikt kontrollieren

Kanton verlangt von Gemeinden, Begegnungsorte zu schliessen, zu verbieten und polizeilich überwachen zu lassen.
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Kanton verlangt von Gemeinden, Begegnungsorte zu schliessen, zu verbieten und polizeilich überwachen zu lassen.
Foto: mengis media/Andrea Soltermann

Quelle: 1815.ch 0

Mit dem Herannahen des Osterfests erinnert die Regierung die Bevölkerung daran, die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus strikt einzuhalten.

Die Pläne für das kommende Osterfest sind bei den meisten wohl schon seit geraumer Zeit geschmiedet. Durch die Corona-Pandemie fallen Besuche bei Verwandten und Freunden weg. Denn auch an Feiertagen gelten die Verhaltensregeln, die Präventionsanweisungen und die von Bund und Kanton getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Der Staatsrat appelliert in einer Mitteilung abermals an die Bevölkerung, sich daran zu halten. Die Kantonspolizei werde weiterhin für ihre strikte Anwendung sorgen.

Dazu gehört, zu Hause zu bleiben und nur dann auszugehen, wenn keine Form von Homeoffice möglich ist; um Besorgungen zu machen; zum Arzt oder zur Apotheke zu gehen; jemandem zu helfen oder zur Arbeit zu gehen. Reisen sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Risikopersonen, sprich Personen über 65 Jahre oder Personen, die an Krankheiten leiden, wird dringend empfohlen, ausnahmslos zu Hause zu bleiben, es sei denn, sie müssen zum Arzt gehen.

Der Staatsrat erinnert auch daran, dass Versammlungen verboten sind und dass ein sozialer Abstand von zwei Metern eingehalten werden muss, wenn sich Menschen am selben Ort aufhalten. Die Kantonspolizei sorgt für die strikte Anwendung dieser Regeln. Sanktionen bei Verstössen wurden bereits ergriffen und werden weiterhin angewendet.

Zudem ruft der Kanton alle Gemeinden auf, auf ihrem Gebiet gelegene Begegnungsorte zu schliessen und den Zugang zu ihnen zu verbieten und diese Massnahmen von der Gemeindepolizei kontrollieren zu lassen.

pd/ip

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Palmsonntag, 5. April: 10 Uhr
Gründonnerstag, 9. April: 19 Uhr
Karfreitag, 10. April: 15 Uhr
Osternachtfeier, 11. April: 21 Uhr
Ostersonntag, 12. April: 10 Uhr

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