Justiz | Strafverfahren endet mit Strafbefehl

Automobilist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im Februar 2016 überrollte ein Autofahrer in Uvrier einen 22-jährigen Mann, der betrunken auf der Fahrbahn lag. Jetzt ist der Lenker des Autos von der Staatsanwaltschaft wegen fährlässiger Tötung verurteilt worden.
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Im Februar 2016 überrollte ein Autofahrer in Uvrier einen 22-jährigen Mann, der betrunken auf der Fahrbahn lag. Jetzt ist der Lenker des Autos von der Staatsanwaltschaft wegen fährlässiger Tötung verurteilt worden.
Foto: mengis media / Alain Amherd

Quelle: 1815.ch 15.01.20 0
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Im Februar 2016 überrollte ein Autofahrer in Uvrier einen 22-jährigen Mann, der betrunken auf der Fahrbahn lag. Jetzt ist der Lenker des Autos von der Staatsanwaltschaft wegen fährlässiger Tötung verurteilt worden.

Wie Staatsanwaltschaft Wallis in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt, habe das Strafverfahren, in welchem mehrere technische, toxikologische und forensische Expertisen in Auftrag gegeben werden mussten, ergeben, dass der junge Mann zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert auf der Route d’Italie in Uvrier lag. Dabei wurde er von einem Fahrzeug überrollt, welches von Sitten in Richtung St-Leonard unterwegs war.

Die Strafuntersuchung ergab, dass das Fahrzeug mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h bei schwierigen Sichtverhältnissen (Nacht, Nieselregen und leichter Nebel) unterwegs war. Auch durch ein versuchtes Ausweichmanöver konnte der Fahrer die Kollision nicht vermeiden.

Durch den Zusammenstoss erlitt der am Boden liegende junge Mann schwerste Verletzungen, denen er noch am Unfallort erlag. Der Fahrer des Unfallfahrzeuges hielt nach dem Aufprall nicht an und fuhr umgehend nach Hause, um jedoch einige Minuten später an den Unfallort zurückzukehren und sich spontan den in der Zwischenzeit eingetroffenen Polizisten zu stellen.

Mit Strafbefehl vom Dezember 2019 hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung abgeschlossen und den Fahrer der fahrlässigen Tötung, der Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagen mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von 4500 Franken verurteilt. Bezüglich des Fahrens in angetrunkenem Zustand wurde der Fahrer freigesprochen. Die zivilen Ansprüche der Privatkläger wurden auf den zivilen Rechtsweg verwiesen. Keine der Parteien hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben, weshalb er in Rechtskraft erwachsen ist.

zen
15. Januar 2020, 10:28
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