Raumplanung | Negative Folgen

Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Nicht- Umsetzung der RPG-Revision

Blockade droht. Gemäss einem Gutachten hätte eine nicht-konforme Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes schwerwiegende Folgen für das Wallis.
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Blockade droht. Gemäss einem Gutachten hätte eine nicht-konforme Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes schwerwiegende Folgen für das Wallis.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch 19.12.16 4
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Im Rahmen der Umsetzung der RPG-Revision hat das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung (DVER) hinsichtlich der 2. Lesung des kantonalen Ausführungsgesetzes eine Studie in Auftrag gegeben, um die ökonomischen Folgen einer Nichtgenehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bund und eine mangelhafte Anpassung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG aufzuzeigen.

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  • Es droht ein absolutes Einzonungsverbot

Nun liegt die Studie vor, mit folgendem Ergebnis: Eine Nicht-Umsetzung der RPG-Revision wäre für den Kanton Wallis mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten und negativen Folgen fürs Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons verbunden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gemäss den Übergangsbestimmungen muss der Kanton bis zum 1. Mai 2019 über einen vom Bundesrat genehmigten bundesgesetzeskonformen Richtplan verfügen.

Das kantonale Ausführungsgesetz, welches die gesetzlichen Instrumente für den kantonalen Richtplan enthält, wurde in der Septembersession des Grossen Rates beschlossen und dem obligatorischen Referendum unterstellt. Der Entwurf des kantonalen Richtplans des Kantons Wallis lag diesen Sommer öffentlich auf und wird derzeit aufgrund der eingegangenen Bemerkungen überarbeitet, teilt der Kanton in einem Schreiben am Montag mit.

Im Rahmen der Arbeiten hinsichtlich der 2. Lesung des kantonalen Ausführungsgesetzes hat das DVER im August zwei Studien (eine rechtliche und eine ökonomische) betreffend die Auswirkungen einer Nicht-Umsetzung der RPG- Revision in Auftrag gegeben. Wie die juristischen Abklärungen aufgezeigt haben, wären ein absolutes Einzonungsmoratorium sowie die Sistierung von Plangenehmigungsverfahren, wegfallende Beiträge an Agglomerationsprogramme oder erweiterte Einsprachemöglichkeiten gegenüber jeglicher Bautätigkeit sowie eine damit einhergehende Planungs- und Rechtsunsicherheit die Folgen einer nicht fristgemässen Umsetzung der RPG- Revision.

Ernst Basler + Partner AG hat auf Basis dieser juristischen Analyse die möglichen mittel- und langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht. Die Untersuchung baut auf einem Wirkungsmodell auf, welches den Zusammenhang von Planungs- und Bauaktivität, planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, zulässigen Flächennutzungen und den daraus folgenden volkswirtschaftlichen Effekten aufzeigt.

Ein absolutes Einzonungsmoratorium und Rechtsunsicherheit droht

Die Unmöglichkeit von Einzonungen sowie die allgemeine Rechtsunsicherheit in Planungs- und Bauaktivitäten hätten direkte volkswirtschaftliche Kosten zur Folge: Gehemmte jährliche Investitionsvolumen für Wohnen, Arbeiten, öffentliche Infrastruktur und Transportinfrastruktur; gehemmte Produktivitätsfortschritte in der Produktion und in der Transportlogistik in Folge von ausbleibenden Investitionen; nicht anfallende Konsumeffekte bei gehemmtem Bevölkerungswachstum aufgrund eines knapper werdenden Wohnraumangebots und Projektrealisierung im Agglomerationsverkehr trotz Wegfall von Investitionsbeiträgen aus Bundesmitteln.

Reduktion des kantonalen Wachstums um mehr als die Hälfte

Die Schätzungen zeigen unmittelbare Opportunitätskosten (untere Bandbreite) von mindestens CHF 157 Mio. für das Referenzjahr resp. über zehn Jahre kumuliert inklusive wegfallender Verzinsung von mindestens CHF 1.3 Mrd. Auslöser sind realwirtschaftliche Ursachen wie geringere Bautätigkeit, verhindertes Bevölkerungswachstum, anhaltend lange Transportzeiten mit schwierigen Umschlagsverhältnissen und gehemmter Kapazitätsausbau in den Unternehmen.

pd/noa
19. Dezember 2016, 10:18
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Kommentare

  • Prosper - vor 9 Jahre ↑8↓4

    Fakt ist, das Wallis muss sich dem Diktat des Bundes beugen. Die raumplanerischen Sünden wurde im Mittelland verübt, wo das Land zersiedelt wurde. Wegen dem Traum vom Haus im "Grünen" wurde eine Reiheneinfamilienhaussiedlung nach der anderen gebaut. Die Folge sind Zersiedelung, lange Pendlerwege und der Ruf nach mehr ÖV und Autobahnen. Umsichtiches Planen in den letzten 30 Jahren und vor allem ein verdichtetes Bauen hätte solches verhindert. Das ausgerechnet das Wallis jetzt für die Zersiedelungsssünden des Mittelland büssen muss, ist ein Hohn. Mit dem interkantonalen Finazausgleich zwischen finsnzstarken und finanzschwachen Kantonen kann der Bund das Wallis jederzeit für jeden Zweck unter Druck setzen. Der Wert von Grundeigentum geht wegen verfehlte Politik immer mehr Bach ab.

    antworten

  • Gemeindevertreter - vor 9 Jahre ↑11↓18

    Uhuhuh, das macht uns jetzt aber grosse Angst.
    Wieder ein reines Gefälligkeitsgutachten, mit dem die Stimmbürger für ein Ja zum kantonalen Raumplanungsgesetz im Mai 2017 getrieben werden sollen.
    Schlimmer als heute kann es nicht mehr werden: der Kanton, insbesondere die Dienststelle für Raumentwicklung, plagt die Gemeinden und privaten Projektträger ja heute schon mit ihren äusserst restriktiven Stellungnahmen. Da geht Investitionsvolumen verloren, und nicht sonst wo.

    antworten

  • Saaser - vor 9 Jahre ↑12↓5

    Und unser Staatsrat Cina verlässt das sinkende Schiff!
    Volle Verantwortung tragen alle ehemaligen und aktiven Staatsräte. Bitte jetzt nicht das Volk leiden lassen.

    antworten

    • Realist - vor 9 Jahre ↑4↓7

      Saaser: Auch Staatsrat Cina kann keine Wunder vollbringen - ohne zwischen Stuhl und Bank zu fallen. Und die oder der Nachfolger/In wird es nicht besser haben. Wie sie oder er es macht, es wird immer Verlierer und Gewinner geben. Ich denke, man wird es im Kanton einmal mehr auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, weil niemand die Kröte schlucken will.

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