Friedensrichter | Mehr Ausbildung und einheitliche Entlöhnung als Ziel

Von der Schlichtungssitzung zur Testamentseröffnung

Abwechslungsreiches Amt. Der Visper Gemeinderichter Christophe Müller ist seit drei Jahren im Amt.
1/1

Abwechslungsreiches Amt. Der Visper Gemeinderichter Christophe Müller ist seit drei Jahren im Amt.
Foto: 1815.ch

Quelle: 1815.ch 21.04.15 0
Artikel teilen

In Visp landen jährlich zwischen 25 und 30 Schlichtungsfälle auf dem Tisch des Friedensrichters. Schlichtungsverfahren sind aber nur ein Teil der Aufgaben eines Walliser Gemeinderichters, erklärt der Visper Kastlan Christophe Müller.

Artikel zum Thema

  • Auf der letzten Rille

Schlichtungsverhandlungen, Wohnungsversieglungen und Testamentseröffnungen sind nur einige der zahlreichen Aufgaben, mit denen Walliser Friedensrichter im Alltag konfrontiert werden. «Es ist ein abwechslungsreiches und interessantes Amt, das auch viel Zwischenmenschliches mit sich bringt», sagt Christophe Müller, Friedensrichter in Visp und zugleich Präsident beim Oberwalliser Verband der Gemeinderichter und Gemeinderichterinnen (OVGR). Seit drei Jahren ist der Geschäftsführer von Procap Oberwallis inzwischen nebenamtlich als Gemeinderichter tätig. Ein Amt, das in Visp seit jeher mit der altehrwürdigen Bezeichnung Kastlan betitelt wird und, wie in anderen Gemeinden auch, alle vier Jahre bei den Gemeinderatswahlen neu besetzt wird.

Ausbildung und Entschädigung im Visier

Im Gegensatz zu anderen Regionen der Schweiz stehen im Oberwallis ausschliesslich nebenamtliche Friedensrichter im Einsatz – rund ein Drittel davon sind Frauen. «Während in anderen Kantonen Vollprofis angestellt sind, verfügen nur die wenigsten hiesigen Friedensrichter über eine juristische Ausbildung. Das muss aber nicht unbedingt negativ sein, da ja die Schlichtung im Vordergrund steht.» Der Verband, betont Müller, habe sich deshalb seit seiner Gründung im Jahr 2012 zum Ziel gesetzt, die Ausbildung zu verbessern und das Entschädigungswesen zu vereinheitlichen. Zwar liege die Ausbildung im Aufgabenbereich des zuständigen Bezirksgerichts. Der Verband wolle als Ergänzung aber künftig vermehrt den Erfahrungsaustausch fördern und zugleich Anlaufstelle für Richter und Bevölkerung sein.

«In einigen Gemeinden wird die Arbeit praktisch zum Gotteslohn ausgeführt, während in anderen nach Stundenansatz und wiederum in anderen pauschal abgerechnet wird», spricht der Visper Friedensrichter die unterschiedlichen Entschädigungsregeln im Oberwallis an. So oder so, reich wird man im Friedensrichteramt nicht. «Wegen des Geldes übernimmt man diese Aufgabe nicht. Mit dem Entgelt kann der Zeitaufwand kaum gedeckt werden», betont Müller, der für sein Amt ein Pensum von rund 20 Prozent und weitere 10 Prozent für den Einsitz in der KESB aufwendet. Gerade in grösseren Gemeinden mit mehr Fällen sei es künftig wohl unausweichlich, Teilpensen einzurichten, während in kleineren Orten mit weiteren regionalen Zusammenschlüssen wie im Goms gerechnet werden müsse, ist er überzeugt.

Schlichtungsquote bei einem Sechstel

Einen Teil der richterlichen Aufgaben machen die Schlichtungsverhandlungen aus, an denen jeweils auch ein Jurist als Schreiber anwesend ist. Die Verhandlungen betreffen ausschliesslich das Zivilrecht: etwa bei Vertragsbrüchen, Erbschaftsklagen, Haftpflichtfällen, in den meisten Fällen laut Müller jedoch bei offenen Forderungen. Eher selten seien hingegen Nachbarschaftsstreitigkeiten. Zumindest in Visp, wo in den letzten drei Jahren nur gerade ein Streit unter Nachbarn auf Müllers Tisch landete. Seit Einführung der neuen Zivilprozessordnung im Jahr 2011 nicht mehr vor dem Gemeinderichter landen Ehrverletzungen, die früher einen wesentlichen Teil der Schlichtungsfälle ausmachten. Diese fallen seither unter das Strafrecht.

Die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren habe nicht wesentlich zu- oder abgenommen. «In Visp haben wir jährlich zwischen 25 bis 30 Fälle, was Schlichtungsgesuche anbelangt. Die Schlichtungsquote liegt dabei bei rund einem Sechstel.» Wie ein Blick in den Jahresbericht des Walliser Kantonsgericht zeigt, gelangten im Kanton im letzten Jahr 416 Fälle mit einer Forderungssumme bis 5’000 Franken vor die Friedensrichter, davon 113 im Oberwallis. Von 103 erledigten Fällen im oberen Kantonsteil endeten 28 durch eine Schlichtung, in 32 Verhandlungen wurde eine Klagebewilligung erteilt. Bei den höheren Forderungssummen kam es im Wallis zu 816 Schlichtungsverfahren. Von 124 Verfahren im Oberwallis wurden dabei 24 mit einer Schlichtung abgeschlossen.

Die Suche nach den Erben

Schlichtungsverhandlungen sind, wie Müller weiter erklärt, aber nur ein Teil der friedensrichterlichen Aufgaben. Ein weiterer zeitintensiver Aufgabenbereich umfasst etwa den Einsitz in der jeweiligen Kinder und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Hinzu kommen erbrechtliche Aufgaben, etwa durch Ausstellen von Erbbescheinigungen, Wohnungsversiegelungen oder Testamentseröffnungen. «Es wird heute immer schwieriger Bescheinigungen auszustellen, da die Namen häufig wechseln oder im Telefonbuch keine Nummern mehr auffindbar sind. Das ist dann teils wie Detektivarbeit.» So konnte Müller in einem besonders kniffligen Fall einen Erben nach längerer Suche gar erst via Facebook ausfindig machen.

pmo
21. April 2015, 07:00
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Sandra Imboden ist die erste Walliser Baumeisterin
  3. Person bei Hotelbrand schwer verletzt
  4. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  5. Eine Region – ein News-Portal
  6. Einige Kantone haben bereits ein Feuerverbot erlassen
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Valea ImfeldTena MatijevicMartín Stephan
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Von der Schlichtungssitzung zur Testamentseröffnung | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Wallis
    • Aktuell
    • Von der Schlichtungssitzung zur Testamentseröffnung

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich