Wahlbetrug | Beschwerde an den Grossen Rat übergeben

Walliser SVP reicht nach Betrugsverdacht Wahlbeschwerde ein

Betrug. Die gefälaschten Unterschriften sorgen für Diskussionen. (Symbolbild)
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Betrug. Die gefälaschten Unterschriften sorgen für Diskussionen. (Symbolbild)
Foto: symbolbild wb

Quelle: SDA 24.03.17 5
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Nach dem Verdacht auf Betrug beim zweiten Wahlgang für die Walliser Regierung reicht die Unterwalliser SVP eine Wahlbeschwerde ein. Am Donnerstag hatten die Behörden von Brig, Visp und Naters Anzeige eingereicht.

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"Die SVP Unterwallis ist schockiert über diese Betrugsfälle", teilte die Partei am Freitag mit. Diese Vorgänge erinnerten an eine Bananen-Republik und würden ein katastrophales Bild des Kantons abgeben.

Mit der Wahlbeschwerde werde die SVP Unterwallis zur Klägerpartei im laufenden Strafverfahren und werde die Untersuchung eng verfolgen. Die Glaubwürdigkeit der künftigen Walliser Regierung stehe auf dem Spiel. Die SVP hatte am Sonntag ihren einzigen Sitz in der Regierung verloren, Oskar Freysinger wurde abgewählt.

Keine Wahlbeschwerde gibt es von der SP, wie die Parteipräsidentin Barbara Lanthemann am Freitag der Nachrichtenagentur sda sagte. Sie bezeichnete das Vorgehen der SVP jedoch als legitim. Die SP wollte mit Stéphane Rossini einen zweiten Sitz erobern, scheiterte jedoch.

Kantonsparlament entscheidet

Die Wahlbeschwerde der SVP wird in den kommenden Tagen bei der Walliser Staatskanzlei eintreffen. Sie wird danach an den Grossen Rat weitergegeben, der voraussichtlich die Justizkommission mit der Behandlung beauftragt, wie Philipp Spörri, Staatsschreiber des Kantons Wallis, auf Anfrage sagte.

Je nach Entscheid würde eine ausserordentliche Session des Grossen Rates einberufen, um die Wahlbeschwerde zu behandeln. Falls diese vom Plenum angenommen würde, müsste der zweite Wahlgang wiederholt werden, sagte Spörri, der eine solche Situation noch nie erlebt hat.

Fälle in Brig, Visp und Naters

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die drei grössten Oberwalliser Gemeinden Brig, Visp und Naters bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des Verdachts auf Wahlbetrug eingereicht hatten.

In allen drei Gemeinden waren Unregelmässigkeiten festgestellt worden, als Bürger im Wahllokal ihre Stimme abgeben wollten, jedoch angaben, dass sie keine Wahlunterlagen erhalten hätten. Bei einer Überprüfung durch die Gemeinden mussten die Betroffenen feststellen, dass in ihrem Namen bereits abgestimmt worden war.

Ausmass unbekannt

Über das Ausmass machten die Walliser Gemeinden am Donnerstag keine Angaben. Die SVP Unterwallis sprach alleine für Brig von rund 50 Fällen. Die Zahl könne noch höher sein, weil nur jene, die sich gemeldet hätten, registriert worden seien, hielt die SVP fest. Aus anderen Kantonsteilen wurden bislang keine Fälle gemeldet.

Beim zweiten Wahlgang der Staatsratswahlen vom Sonntag war Oskar Freysinger (SVP) aus der Regierung abgewählt worden. Seinen Sitz eroberte Frédéric Favre von der FDP, der fast 2200 Stimmen vor Freysinger lag.

Die CVP konnte ihre drei Sitze mit Christophe Darbellay (neu), Roberto Schmidt (neu) und Jacques Melly (bisher) verteidigen, für die SP wurde Esther Waeber-Kalbermatten wiedergewählt

Beschwerde übergeben

Im Anschluss an einen Verdacht auf Wahlbetrug im Oberwallis, hat die Staatskanzlei heute eine Beschwerde der SVP Unterwallis gegen die Wahlen vom 19. März 2017 (zweiter Wahlgang der Staatsratswahlen) entgegengenommen. Gemäss Gesetzgebung wurde diese Beschwerde dem Grossen Rat überwiesen, dies teilt der Kanton in einem Schreiben mit. Die Entscheidungskompetenz über eine Beschwerde gegen Staatsratswahlen liegt beim kantonalen Parlament.

24. März 2017, 18:45
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Kommentare

  • Elvis Millius, Eggerberg - vor 9 Jahre ↑19↓8

    Dem grossen Rat überweisen lachhaft, der C-Filz wird die Beschwerde ganz sicher abschmettern. Also was soll dieses scheinheilige Getue und der unnötige Zeitaufwand. Die Sache ist einfach, Wahlen wiederholen ohne wenn und aber, nur so kann man beweisen das unsere Staatsräte/in legal gewählt wurde. Alles andere schmeckt nach Bittermandeln.

    antworten

    • Beat Fehr, Bellwald - vor 9 Jahre ↑4↓2

      Nur soviel, gemäss Walliser Verfassung darf eine Wahl nur für ungültig erklärt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass Unregelmässigkeiten das Resultat entscheidend verändert haben. Freysinger lag 2124 Stimmen zurück. Brig, Naters und Visp gehen zusammen von weniger als 100 gefälschten Wahlkuverts aus - man/frau rechne.
      Und, laut Stadtschreiber Brogli bestehe der Verdacht, dass in Brig ein- und dieselbe Person die sich unrechtmässig angeeigneten Wahlzettel beschriftet habe.
      Ball flach halten und das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten dürfte das Vernünftigste sein.

  • Zehnder Damian, Zermatt - vor 9 Jahre ↑5↓2

    Das Wallis im New York Times nächste Woche bestimmt !

    antworten

  • marcel sarbach, niedergesteln - vor 9 Jahre ↑11↓91

    Mann hat bemerkt das Wähler und Wählerinnen das2× die Abstimmung absolvieren wollten.Die Kontrolle war in diesem Moment bestätigt,und diejenigen würden sicher zurecht gewiesen.Also was soll der Zirkus?

    antworten

    • Arthur Heinzmann, Visp - vor 9 Jahre ↑98↓9

      Irrtum!
      Keiner wollte zum zweiten mal wählen. Den Leuten wurden die Wahlunterlagen geklaut und sie haben diese nachverlangt. Als sie dann wählen wollten, sah man dass bereits jemand unter ihrem Namen mit den geklauten Stimmkarten gewählt hat.

      Das heisst dass die Wahl auf kriminelle Weise manipuliert wurde. Also nix mit Zirkus!

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