Justiz | Von Beerdigung ausgeschlossen
Mann wegen Störung der Totenruhe verurteilt

Ein Mann wurde vom Bezirksgericht Martinach wegen Störung der Totenruhe für schuldig befunden.
Foto: zvg
Am Montag wurde ein Mann vom Bezirksgericht Martinach wegen Störung der Totenruhe verurteilt. Der 30-Jährige hatte im vergangenen Sommer in Riddes die Beerdigung eines Verwandten gestört und wurde daraufhin vom Begräbnis ausgeschlossen.
Der Angeklagte, ein Waadtländer Physiker, wurde vom Bezirksgericht in Martinach zu zehn Tagessätzen, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt.
Im Juli des vergangenen Jahres habe der Neffe des Verstorbenen in einer Kapelle in Riddes die durch die Pius-Bruderschaft zelebrierte Beerdigungsfeier immer wieder mit lauten Kommentaren unterbrochen.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen habe der Mann nicht von seinen störenden Voten abgelassen, wie «20minutes.ch» weiter berichtet. Der Neffe musste schliesslich von einigen Angehörigen, unter denen sich auch der Priester befand, mit sanfter Gewalt aus der Kapelle geleitet werden. Anschliessend wurde die Polizei benachrichtigt. Ein Sohn des Verstorbenen reichte Klage ein.
Ein erstes durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochenes Urteil hatte der Angeklagte, dessen Anwalt damals auf Freispruch plädiert hatte, angefochten. Sein Hauptargument: der Verstorbene wäre mit seinen Kommentaren einverstanden gewesen.
pan
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar