Grossraubtiere | Trotz hoher Risszahlen in den letzten Tagen und Wochen

Kanton Wallis erteilt keine Abschussbewilligung für Wölfe im Val d'Anniviers

Zwischen der Augstbordregion und dem Val d
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Zwischen der Augstbordregion und dem Val d'Anniviers streifen mindestens vier Wölfe durch die Wälder.
Foto: Gruppe Wolf Schweiz

Quelle: 1815.ch 27.07.18 0
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Trotz der hohen Risszahlen der vergangenen Tage und Wochen auf Alpen im Val d’Anniviers sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abschussbewilligung nicht erfüllt.

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Die beiden betroffenen Alpen befänden sich im Streifgebiet eines Rudels, schreibt die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag. Die Kriterien für die Regulation seien anders als bei einzelnen Wölfen.

Seit Anfang Juni wurden auf den Alpen Singlinaz und La Lé, beide oberhalb von Zinal gelegen, insgesamt 39 Schafe gerissen. Mehr als ein Dutzend Tiere werden noch vermisst. Ob die Angriffe durch einen oder mehrere Wölfe erfolgten, werden die laufenden DNA-Analysen zeigen. Die entsprechenden Proben wurden von den Wildhütern entnommen und zur Untersuchung eingeschickt.

Die beiden betroffenen Alpen befinden sich im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das im Herbst 2017 im Rahmen des Monitorings der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) festgestellt wurde. Die Resultate des laufenden Monitorings zeigen, dass sich das Streifgebiet der Wölfe von der Augstbordregion bis ins Val d’Herens erstreckt. Innerhalb des Streifgebiets wurden mittels DNA-Analysen die Wölfe M59, M73 sowie die Wölfinnen F23 und F24 identifiziert.

Gemäss der geltenden Bundesgesetzgebung könne eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe innerhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels nicht erteilt werden. Die Reduktion des Wolfsbestands müsse über die Regulation erfolgen, heisst es in der Mitteilung. Diese sei möglich, wenn innert einer Frist von drei Monaten 15 Nutztiere in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen würden und eine neue Reproduktion nachgewiesen werde.

Das diesbezügliche Gesuch muss vom Kanton bis Ende des Jahres beim Bund eingereicht werden. Die Regulationsbewilligung erfordert die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere führt ihr Monitoring weiter und hat dieses insbesondere auf die Feststellung einer allfälligen Reproduktion ausgerichtet.

Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere hat kein Verständnis für diesen Beschluss und äussert scharfe Kritik. Mit diesem Beschluss würden die geschädigten Schäfer und ihre Interessen sowie die Arbeit der gesamten landwirtschaftlichen Verbände mit ihren Mitgliedern mit Füssen getreten, so der Verein in einer Mitteilung.

pd zen
27. Juli 2018, 11:45
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