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Die Definition der Ehe ist für die CVP nur eine Nebensache

Darf eine Ehe nur zwischen Mann und Frau bestehen? Diese Frage bestimmt den 
Abstimmungskampf zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe.
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Darf eine Ehe nur zwischen Mann und Frau bestehen? Diese Frage bestimmt den Abstimmungskampf zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe.
Foto: Alexandra H./Pixelio.de

Quelle: RZ 0

Ende Februar stimmt das Stimmvolk über die Heiratsstrafe-Initiative der CVP ab. Dabei geht es auch um die Frage, wie eine Ehe definiert wird. Für die Partei eine Nebensächlichkeit.

Eigentlich geht es bei der von der CVP lancierten Initiative «Heiratsstrafe abschaffen», um eine steuerliche Gleichstellung von Ehepartnern und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinaten. Auch die Ungleichheiten bei den Sozialversicherungen sollen entfernt werden. Als Beispiel nennt die CVP die AHV-Renten. Ein verheiratetes Paar erhält nach geltendem Gesetz maximal nur 150 Prozent Rente, lebt das Paar hingegen in einem Konkubinat, so werden 200 Prozent Rente ausbezahlt.

Diskriminierung von Homo-Ehen?

Der Initiative wehrt derweil ein heftiger Widerstand entgegen. Zentrales Gegenargument dabei ist die Definition der Ehe, die bei Annahme der Initiative in die Verfassung geschrieben würde. Im Initiativtext heisst es nämlich klar: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Für SPO-Präsidentin Doris Schmidhalter-Näfen ein Hauptgrund, das CVP-Vorhaben abzulehnen. In den Medien lässt sie sich wie folgt zitieren: «Wir müssen nahe an der Gesellschaft bleiben. Es kann nicht sein, dass wir ein klassisches Ehebild von Mann und Frau in die Verfassung schreiben. Es gibt heute ganz andere Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft.» Einen Schritt weiter geht der Präsident des Vereins Schwule und Lesben Oberwallis, Marco Jäggi. «Dass man mit der Ini­tiative indirekt allen homosexuellen und transsexuellen Paaren via Bundesverfassung den Stand der Ehe verunmöglicht, ist nicht akzeptabel», erklärt er in einem Radiointerview. Auch Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen. Auch ihnen ist die Definition einer Ehe zu eng. Unterstützt wird die Initiative der CVP auf Parteiebene nur von der SVP.

«Nur eine Nebensache»

Für den CVPO-Grossrat Philipp-Matthias Bregy verfehlt diese Argumenta­tion jedoch das Hauptargument der Initiative. «In erster Linie geht es darum, die steuerlichen Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Formen des Zusammenlebens zu eliminieren», erklärt er. «Es kann nicht sein, dass die Ehe sowohl bei den Steuern wie auch den Renten ein Nachteil ist.» Die CVP verweist darauf, dass dieser Umstand bereits Mitte der 80er-Jahre vom Bundesgericht als gesetzeswidrig erkannt wurde. «Dass die Definition einer Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau nun in den Vordergrund gerückt wird, ist nichts weiter als eine Taktik der Gegner», so Bregy weiter. «Unverständlich ist für uns vor allem, dass die Linke und ihre Unterstützer dabei in Kauf nehmen, dass weiterhin eine Ungleichbehandlung in Steuerfragen zwischen Ehepaar und eingetragenen Partnerschaften gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens bestehen bleibt.» Den Vorwurf der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren will der CVPO-Grossrat nicht gelten lassen. «Von den Veränderungen würden ja nicht nur Ehepaare, sondern auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partner profitieren», so Bregy: «Klar ist jedoch, dass für die CVPO der Begriff Ehe nur für eine Gemeinschaft zwischen Mann und Frau verwendet werden kann.» Auch für CVP-Präsident Christophe Darbellay ist die Diskus­sion um die Definition der Ehe ein vorgeschobenes Argument. «Es kann nicht sein, dass eine vorhandene Ungerechtigkeit nicht beseitigt wird wegen einer Ungerechtigkeit, die noch gar nicht besteht», sagte er Anfang der Woche in Bern. EVP-Präsidentin Marianne Streiff verwies derweil darauf, dass, um die Ehe zu öffnen, die Verfassung ohnehin geändert werden müsse. «Auf diesen Prozess nimmt die Initiative keinen Einfluss», erklärte sie. «Bei der Defini­tion der Ehe im Initiativtext handelt es sich um geltendes Recht.» Sorgen, dass sich eine Niederlage bei der Abstimmung negativ auf das Image der CVP als Familienpartei auswirken könnte, macht sich CVPO-Mann Philipp-Mat­thias Bregy derweil nicht. «Sollte die Vorlage vom Stimmvolk verworfen werden, so wäre nicht die CVP, sondern die verheirateten und eingetragenen Paare die Verlierer», sagt er. Gemäss Angaben des Bundesrats sind derzeit rund 80 000 Doppelverdiener- und Rentnerehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, allerdings gelten diese Angaben nur für die direkte Bundessteuer. Bei Kantons- und Gemeindesteuern zahlen Ehepaare in der Regel weniger als unverheiratete Paare.

Martin Meul

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