Niedergesteln | Dachsbau plattgewalzt

Illegale Dachsjagd – Bauer verzeigt

Quelle: RZ 0

Nachdem ein Bauer in der Schonzeit einen Dachsbau platt gewalzt und dadurch mutmasslich eine ganze Dachsfamilie ausgelöscht hat, wird er bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Dass hatte sich der Mann wohl anders vorgestellt. Nachdem mehrere Dachse sein Brachland umgepflügt hatten, wollte er die ungebetenen Gäste schnellstmöglich loswerden. Dabei ging er rigoros gegen die Eindringlinge vor und walzte kurzerhand den unter­irdischen Dachsbau platt. Das Problem: Weil Dachse nach Bundesgesetz in der Schonzeit nicht bejagt werden dürfen, steht dem Mann jetzt eine Klage ins Haus.

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Der Reihe nach: Der betroffene Bauer stellte im vergangenen Herbst fest, dass sich auf ­seiner Parzelle mehrere Dachse eingenistet hatten. Nachdem er sich bei Experten über den Sachverhalt informiert hatte, sollen ­legale Massnahmen zur Vertreibung der Dachse ergriffen worden sein. Anschliessend wurde die Parzelle offenbar ausgeebnet, um die Dachsbauten zu zerstören. In diesem Frühling jedoch haben sich wieder Tiere einquartiert. Sehr zum Leidwesen des Mannes, der daraufhin beschloss, seine Parzelle erneut platt zu walzen. Dabei wurden mutmasslich alle Tiere, die sich im Bau befanden, getötet. Was der Bauer anscheinend nicht wusste: Laut Bundesgesetz ist die Jagd auf Dachse während der Schonzeit (von Mitte Januar bis Mitte Juni) verboten. Demzufolge hat sich der Mann durch sein Vorgehen vermutlich strafbar gemacht. Denn die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat bei der Staatsanwaltschaft Oberwallis eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Jagd- und Tierschutz­gesetz eingereicht, wie Dienstchef Peter Scheibler gegenüber der RZ bestätigt. Nun ist die Angelegenheit ein Fall für die Justiz.

Schonzeit beachten

Dass sich Dachse auch bei uns niederlassen, ist keine Seltenheit. Die Tiere sind auf ihren nächtlichen Streifzügen auf Wiesen und in Wäldern unterwegs und graben ausgedehnte Tunnel- und Höhlensysteme, die sie dann bewohnen. Haben sie sich erst einmal eingenistet, können ganze Generationen eines Clans diese Bauten für sich beanspruchen. Der Dachs bevorzugt ländliche Gegenden als ­Zuhause und nistet sich auch gerne auf Rebparzellen oder in Maisfeldern ein. Dabei kann er auch Schäden an den Kulturen anrichten. Um die Tiere davon fernzuhalten, werden ­sogenannte Vergrämungsmassnahmen wie Ultraschall, Duftstoffe oder Elektroimpulse eingesetzt. Das hat zur Folge, dass die Tiere ihren Lebensraum verlassen. Greifen diese Massnahmen nicht, können nach Anordnung der Jagdbehörden einzelne oder mehrer Tiere zum Abschuss freigegeben werden. Während der Schonzeit dürfen die Tiere aber nicht ­bejagt werden.

Walter Bellwald

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