Ehrenkompanien | Vorstoss im Grossen Rat eingereicht

Staatsrat soll Ausrüstungsproblem abwenden

In der Ehrenkompanie von Glis, Gamsen und Brigerbad kommt 
der Tarn­anzug 90 oft zum Einsatz.
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In der Ehrenkompanie von Glis, Gamsen und Brigerbad kommt 
der Tarn­anzug 90 oft zum Einsatz.
Foto: Facebook

Quelle: RZ 0

Damit die Ehrenkompanien im Wallis kein Ausrüstungsproblem bekommen, soll der Staatsrat beim Bund dafür eintreten, dass Soldaten ihren Tarnanzug nach Ende der Dienstpflicht übernehmen können.

Sie gehören zu den Fronleichnamsprozessionen im Wallis wie die Erstkommunikanten oder die Monstranz - die Ehrenkompanien. Die Ehrenkompanien setzen sich zumeist aus aktiven oder ehemaligen Wehrmännern zusammen, die in verschiedenen Tenues aufmarschieren. In den meisten Fällen wird die alte Uniform, das sogenannte Tenue B in Feldgrau, getragen. Oftmals sind, gerade bei grösseren Formationen, aber auch Ehrengardisten im Tarnanzug 90 ­anzutreffen.

Rigoroses VBS

Bei diesem Tarnanzug 90 ortet SVPO-Grossratssuppleant Sandro Fux ­Probleme und entsprechenden Handlungsbedarf. Grund dafür ist die ­Praxis, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an den Tag legt, wenn Wehrpflichtige aus dem Armeedienst ausscheiden. «Diejenigen Walliser, welche aus der Militärdienstpflicht entlassen werden, sind gezwungen, ihre Ausrüstungen im Zeughaus in Sitten zurückzugeben. Darunter auch Jacke und Hose des Tarnanzugs 90 sowie Helm samt Überzug», erklärt Fux. «Zwar besteht die Möglichkeit, das ­gefasste Sturmgewehr unter Auflagen zu übernehmen. Mit dem Gewehr allein marschiert jedoch niemand in ­einer Ehrenkompanie mit.» Gerade für jene Ehrenkompanien, in denen es nicht genug alte Uniformen für alle Mitglieder gebe, sei dies ein gravierendes Problem. «Es ist wirklich schade, wenn jemand, der aus dem Militärdienst ausgeschieden ist, auch die Ehrenkompanie verlassen muss, weil ihm die entsprechende Kleidung vom VBS weggenommen wurde», so der SVPO-Suppleant weiter. «Mit seiner derzeitigen Praxis unterminiert das VBS eine langjährige und im Wallis sehr beliebte Tradition.»

Staatsrat soll helfen

Sandro Fux, selbst Mitglied einer Ehrenkompanie, will darum das VBS zu einem Umdenken bewegen. «Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass ein aus der Militärdienstpflicht entlassener Bürger Jacke und Hose des Tarnanzugs 90 sowie Helm samt Überzug ohne Auflagen übernehmen darf», sagt er. Dazu sei man einerseits mit der Offiziersgesellschaft in Kontakt getreten, wolle aber gleichzeitig auch den politischen Weg beschreiten, so der SVPO-Suppleant weiter. In diesem Sinn soll der Staatsrat dazu aufgefordert werden, mit dem VBS nach einer Lösung für das Ausrüstungs­dilemma der Ehrengarden zu suchen. Ein entsprechender Vorstoss wurde von Fux im Grossen Rat eingereicht.

Ausleihen als Lösung?

Dass es ein Problem ist, dass das VBS die Ausrüstung nach Ende der Wehrpflicht zurückfordert, kann
Mirko Eyholzer, Ehrenkommandant der Ehrenkompanie Glis-Gamsen-Brigerbad, bestätigen. «Ich selbst musste meinen Tarnanzug 90 drei Tage vor Fronleichnam zurückgeben und mich dann kurzfristig um Ersatz kümmern», sagt er. Nachdem die ­Ehrenkompanie Glis-Gamsen-Brigerbad in dieser Angelegenheit beim damals zuständigen Staatsrat Frey­singer einen schriftlichen Antrag eingereicht und nie eine Antwort bekommen hatte, bemühte man sich schliesslich darum, eine andere Lösung zu finden. «Inzwischen sind wir in einem Pilotversuch des VBS. Wir können die Tarnanzüge einen Tag vor der Prozession ausleihen und müssen sie direkt am Tag danach wieder vollständig zurückgeben», erklärt Eyholzer. Entscheidend für die Weiterführung des Pilotversuchs sei, dass das Material vollständig und ­unbeschädigt zurückkomme, so der Ehrenkommandant. Den Vorstoss von Sandro Fux bezeichnet Eyholzer indes «von der Idee her richtig». Allerdings sei es sehr schwer, politisch in der Angelegenheit etwas zu erreichen, weil es gerade der Wille der Politik sei, dass die Wehrpflichtigen nach ihrer Dienstzeit die Ausrüstung abgeben müssten.

Martin Meul

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