Kriminalität | Kantonspolizei warnt vor Cyberbetrug

Achtung vor falschen Überweisungsaufträgen

<b>Cyberbetrug.</b> Bereits in einzelnen Fällen können sehr hohe Deliktsummen anfallen.
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Cyberbetrug. Bereits in einzelnen Fällen können sehr hohe Deliktsummen anfallen.
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 06.12.19 0
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Cyberbetrug ist auch im Wallis Thema. Die Kantonspolizei vermeldet drei Fälle und warnt vor Betrügern. Verdachtsfälle sind zu melden.

Im Wallis sind bislang drei Fälle – darunter zwei Versuche – von Cyberbetrug angezeigt worden. Bei dieser Variante des Phänomens «falsche Überweisungsaufträge» können gemäss Mitteilung der Kantonspolizei bereits in einzelnen Fällen sehr hohe Deliktsummen anfallen.

Gemäss Polizei läuft der Betrug in mehreren Phasen ab: Zunächst suchen die Täter in Anzeigen beziehungsweise in öffentlichen Ausschreibungen in Print- oder Internetmedien gezielt nach Informationen über allfällige Vergaben von Arbeiten oder Dienstleistungsaufträgen. Auf diese Weise erhalten die Täter erste Hinweise über Unternehmen, welche von der öffentlichen Verwaltung Aufträge aus Ausschreibungen erhalten haben. Mit diesen Informationen kontaktieren die Täter – meist telefonisch – die entsprechenden Unternehmen und geben sich als Auftraggeber aus. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bitten sie darum, per E-Mail eine Kopie sämtlicher offenen Rechnungen zu schicken. Bei den Mailadressen handelt es sich jedoch um gefälschte Adressen. Auf Grundlage der von den Unternehmen erstellten Rechnungen verfassen die Täter fingierte Rechnungen, welche mit geänderten Konto- und Firmenangaben versehen werden. Diese gefälschten Rechnungen werden schlussendlich an den Auftraggeber zugeschickt, mit der Aufforderung den ausstehenden Rechnungsbetrag auf das neu angegebene Konto zu überweisen. Bei den Konti handelt es sich in der Regel um Bankverbindungen, welche von Finanzagenten zuvor eröffnet worden sind.

Die Kantonspolizei rät Unternehmen, welche Arbeiten ausgeführt haben: Senden Sie nicht wie verlangt irgendwelche Dokumente oder offene Rechnungen an vermeintliche Auftraggeber, bevor der Hintergrund nicht eindeutig geklärt ist. Nehmen Sie in diesem Fall immer Rücksprache. Überprüfen Sie die E-Mailadressen, welche Ihnen mitgeteilt wurden.

Den Auftraggebern wie Gemeinden oder Institutionen raten die Experten: Überprüfen und vergleichen Sie die Kontoangaben und Kontaktinformationen auf den Rechnungen. Falls Sie über Änderungen von Kontoangaben orientiert werden, klären Sie dies mit dem entsprechenden Unternehmen ab.

ip
06. Dezember 2019, 11:29
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