Sicherheit | TCS-Wintertipps

Doppelter Bremsweg mit Sommerreifen auf Schnee

Die Winterreifen sollten bereits auf alle vier Räder montiert sein, bevor die ersten Schneeflocken fallen.
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Die Winterreifen sollten bereits auf alle vier Räder montiert sein, bevor die ersten Schneeflocken fallen.
Foto: Touring Club Schweiz

Quelle: 1815.ch 28.11.15 0
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Sinken die Temperaturen und die Schneefallgrenze, steigen die Anforderungen an das Fahrzeug und an den Lenker. Neben der an den Strassenzustand angepassten Geschwindigkeit ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Die praktischen Tipps des TCS helfen, sicher durch die kalte Jahreszeit zu fahren.

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  • Fast alle Reifen mindestens «empfehlenswert»

Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt unverantwortlich und fahrlässig. Die Winterreifen sollten bereits auf alle vier Räder montiert sein, bevor die ersten Schneeflocken fallen.

Die besseren Reifen sollten unabhängig von der Antriebsart immer auf der Hinterachse (Führungsachse) montiert werden. Wichtig ist, dass Winterreifen mindestens noch vier Millimeter Profiltiefe aufweisen, da sie sonst ihre typischen Wintereigenschaften (kürzerer Bremsweg, mehr Halt und besserer Aquaplaning-Schutz) verlieren.

Geländewagen sind häufig ab Werk mit Ganzjahresreifen ausgerüstet, die allerdings nur eine Kompromisslösung darstellen – im Winter wie im Sommer. Daher sollten auch Geländewagen im Winter mit den geeigneten Winterreifen ausgerüstet werden.

Bremsweg auf Schnee verdoppelt sich

Sommerreifen sind für die Fahrt bei tiefen Temperaturen und winterlichen Verhältnissen gänzlich ungeeignet. Deren Gummimischung ist anders als bei Winterreifen und wird bei niedrigen Temperaturen schnell hart und unelastisch. Dadurch kann der Reifen die geforderten Leistungen nicht mehr erbringen. Zudem verlängert sich durch die ungeeignete Profilgestaltung der Bremsweg mit Sommerreifen auf Schnee um das Doppelte.

Gute Winterreifen hingegen bewähren sich sowohl auf nasser wie auch auf schneebedeckter Fahrbahn. Dank ihrem griffigen Reifenprofil, das feine Lamellen aufweist, können sie sich im Schnee richtiggehend «festkrallen». Darüber hinaus ist die Gummimischung weicher und deshalb besser auf die Verwendung bei kalten Temperaturen ausgerichtet.

Winterreifenpflicht in der Schweiz

Es existiert keine explizite gesetzliche Vorschrift, ein Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Wer jedoch infolge ungenügender Bereifung einen Unfall verursacht oder mitverursacht, muss je nach Umständen mit einer Kürzung oder Rückforderung der Versicherungsleistungen rechnen und wird zusätzlich zu einer Busse (wegen Grobfahrlässigkeit bzw. Benutzen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs) verurteilt. Auch wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann gebüsst werden.

Der TCS empfiehlt, nicht nur rechtzeitig auf Winterreifen umzustellen, sondern auch die Sommerreifen in der Zwischenzeit richtig zu lagern. Durch die richtige Lagerung kann die Lebensdauer der Sommerreifen verlängert werden. Idealerweise sollten Sommerreifen lichtgeschützt an die Wand gehängt oder geschützt auf dem Boden gestapelt werden. Eine Alternative ist natürlich auch die Lagerung gegen Gebühr bei einem Garagisten. Dieser prüft vorher noch Reifen und Felgen auf die Profiltiefe und eventuelle Schäden.

Winter-Gepäck sicher verstauen

Auch beim Verstauen des Gepäcks kann viel für die Sicherheit getan werden. Gepäckstücke sollten stets gut gesichert und maximal bis zur Oberkante der Rücksitzlehne in den Kofferraum geladen werden. Ungenügend gesicherte Gegenstände können sich bei einem Aufprall in gefährliche Geschosse verwandeln.

Zudem sollten starre und schwere Gegenstände, wie etwa Skischuhe oder Schalenkoffer, im Koffer- oder im Fussraum verstaut und gesichert werden. Snowboard, Skistöcke und Skier können auch in einer Dachbox untergebracht werden. Bei Dachboxen ist jedoch zu beachten, dass sich diese auf das Fahrverhalten eines Fahrzeugs auswirken können. Vor diesem Hintergrund sollten stets sowohl das Gesamtgewicht des Fahrzeugs wie auch die maximale Dachlast und die Höhe berücksichtigt werden.

Fahren mit Guckloch ist gefährlich

Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel sind gemäss der Verkehrsregelverordnung (Artikel 57, Absatz 2) sauber zu halten. Der TCS empfiehlt, das Auto mit einem stabilen Eiskratzer mit Kunststoff-Kanten und einem Schneebesen von Eis und Schnee zu befreien.

Wer sich nicht daran hält und mit einem «Guckloch» losfährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer und riskiert eine Busse und einen Ausweisentzug. Funktional und praktisch sind auch Frostschutz-Planen, die etwa morgens vor der Arbeit viel Zeit ersparen.

pd/map
28. November 2015, 07:00
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