Justiz | Staatsrat korrigiert eigenen Rechtsdienst

Zweite Pfarrhaus-Abstimmung in Randa wieder annulliert

Wieder annulliert: Zum zweiten Mal ist vom Walliser Staatsrat eine Abstimmung zur Zukunft des Pfarrhauses in Rands für ungültig erklärt worden.
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Wieder annulliert: Zum zweiten Mal ist vom Walliser Staatsrat eine Abstimmung zur Zukunft des Pfarrhauses in Rands für ungültig erklärt worden.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 17.09.16 2
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Zum zweiten Mal hat der Walliser Staatsrat eine Abstimmung der Stimmbürger von Randa zur Zukunft ihres Pfarrhauses annulliert. Obwohl der kantonale Rechtsdienst auf Bitten der Gemeinde Randa den Abstimmungszettel zuvor durchwinkte.

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Abriss oder Sanierung: Die Zukunft des Pfarrhauses im alten Dorfkern des Bergdorfes am Fusse des Doms scheint sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Denn mit Entscheid vom 15. September 2016 hat die Walliser Regierung die zweite Pfarrhausabstimmung vom 15. Juni 2015 nach einer Stimmrechtsbeschwerde des Randäer Ferdinand Brantschen (85) zur selben Frage erneut annulliert. Dieser hatte bereits gegen eine Abstimmung vom 28. September 2014 Beschwerde erhoben, welche durch Entscheid der Regierung vom Januar 2015 ebenfalls zu einer Annullation der kommunalen Vorlage führte.

Variiantenabstimmung ohne gesetzliche Grundlage

Zur Erinnerung: Der Gemeinderat von Randa legte der Urversammlung von Randa am 28. September 2014 eine Abstimmungsvorlage über den Weiterverlauf des Pfarrhauses vor. Die Stimmbürger konnten in dieser ersten Abstimmung zwischen Abriss und Sanierung wählen. Anschliessend konnten die Abrissbefürworter zwischen zwei Untervarianten wählen, welche die Neugestaltung nach dem Abriss betrafen. Der Staatsrat annullierte diese Abstimmung, weil Variantenabstimmungen auf Kommunalebene von gesetzeswegen nicht erlaubt sind.

Damit sich derselbe Fehler bei einer zweiten Abstimmung nicht wiederholt, wandte sich die Gemeinde Randa vorgängig zur neu angesetzten Abstimmung vom 15. Juni 2015 an die Dienststelle um kommunale Angelegenheiten (DIKA). «Der Text auf dem Stimmzettel hat die Gemeindeverwaltung nach Sitten geschickt, damit die Fragestellung in dieser zweiten Abstimmung der Gesetzgebung entspricht. Vom DIKA wurden Änderungen angebracht, die wir vollumfänglich übernahmen», erklärt Randas Gemeindepräsident Leo Jörger auf Anfrage des «Walliser Boten».

Vom Rechtsdienst korrigiert

Mit der erneuten Annullierung der zweiten Pfarrhausabstimmung mit der Begründung des Staatsrats, dass es sich wie bei der ersten auch bei der zweiten Abstimmung um eine nicht zulässige Variantenabstimmung (Abriss oder Sanierung?) gehandelt hat, hat der Randäer Gemeinderat mit der DIKA, die Gemeinden für Fragen zu Abstimmungen zur Verfügung steht, einen schlechten Ratgeber gefunden. «Natürlich staunten auch wir über die Anpassungen des DIKA, gingen aber davon, dass der Rechtsdienst des Kantons es ja schliesslich wissen müsse.» Der Entscheid des Staatsrat hält aber klar fest, dass es sich beim Schreiben des DIKA an die Gemeinde Randa «um eine juristische Auskunft, die sich als falsch herausstellt» handelt.

Der Entscheid des Staatsrats ist von der Gemeinde Randa vor dem Kantonsgericht anfechtbar. «Das Urteil anzufechten ist sinnlos. Die Faktenlage ist klar, sodass wir nun im Gemeinderat in aller Ruhe das weitere Vorgehen besprechen werden», sagt Jörger. Ferdinand Brantschen mochte auf Anfrage des «Walliser Boten» das Urteil des Staatsrates nur kurz kommentieren. «Kaum zu glauben, dass die Walliser Regierung 15 Monate brauchte, um zu diesem Entscheid zu kommen.»

zen
17. September 2016, 15:00
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Kommentare

  • Heartbrain - vor 10 Jahre ↑3↓0

    Jeder schiebts auf jeden!

    antworten

  • Julius Cäsar - vor 10 Jahre ↑15↓0

    15 Monate? Beim Auspressen der Steuerzahler sind sie schneller.

    antworten

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